Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Eine atypisch stille Beteiligung an der Organgesellschaft steht der Anerkennung einer ertragsteuerrechtlichen Organschaft grundsätzlich nicht entgegen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 11.12.2024 – I R 33/22 entschieden.
Hessens Justizminister Christian Heinz hat am Mittwoch Dr. Marcus Wilhelm zum neuen Vizepräsidenten am Amtsgericht Gießen ernannt. Er war zuvor als Vorsitzender Richter am Landgericht Marburg tätig.
Die Klage eines Verkehrsteilnehmers gegen die Allgemeinverfügung der Bezirksvertretung Dortmund-Hörde vom 2. Mai 2023, die für einen Bereich der Phoenixseestraße die Benutzung durch Kraftfahrzeuge untersagt (sog. Teileinziehung), ist unzulässig. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen durch Urteil vom 3. April 2025 entschieden.
Bauarbeiter, die auf Baustellen einfache Arbeiten verrichten, einen festen Stundenlohn erhalten und am Markt nicht erkennbar unternehmerisch auftreten, sind regelmäßig abhängig Beschäftigte, für welche die Baufirmen Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten haben. Dies entschied in drei heute veröffentlichten Urteilen der 8. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.
Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes hat mit aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 19. März 2025 ergangenen Urteilen die „Grubenwasser-Klagen“ der Stadt Lebach (2 C 148/24), der Gemeinden Saarwellingen (2 C 151/24) und Nalbach (2 C 152/24) sowie ihrer jeweils für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zuständigen Zweckverbände abgewiesen.
Philipp Fernis ist heute von Ministerpräsident Alexander Schweitzer zum neuen Minister der Justiz ernannt worden. Der Übergabe der Ernennungsurkunde in der Staatskanzlei folgte die Bestätigung und Vereidigung des neuen Ministers im rheinland-pfälzischen Landtag. Fernis folgt auf den am 21. Februar 2025 im Amt verstorbenen Justizminister Herbert Mertin.
An der Verfassungsmäßigkeit des EU-Energiekrisenbeitrags bestehen ernstliche Zweifel. Dies hat der 2. Senat des Finanzgerichts Köln mit seinem heute veröffentlichten Beschluss vom 20.12.2024 entschieden (2 V 1597/24).
Unternehmen und Soloselbstständige müssen Förderungen aus der bayerischen Corona Soforthilfe von Frühjahr 2020 zurückzahlen, wenn sich nachträglich herausgestellt hat, dass tatsächlich kein pandemiebedingter Liquiditätsengpass eingetreten ist. Denn ein solcher Engpass war Förderzweck und damit Voraussetzung für die Gewährung. Dies ergibt sich aus den maßgeblichen Förderrichtlinien, die der bayerischen Corona Soforthilfe zugrunde lagen. Nach diesen Förderrichtlinien können für die Feststellung eines Liquiditätsengpasses nur der Sach- und Finanzaufwand, aber nicht die Personalkosten berücksichtigt werden.
Am Vormittag des 18. Dezember 2024 soll der Beschuldigte zunächst aus seiner Wohnung im 4. Obergeschoss laut über den Zionskirchplatz „Ihr seid von der Mafia, ich werde euch alle umbringen!“ gerufen und einem auf einer Bank mit dem Rücken zum Beschuldigten sitzenden Zeugen angedroht haben, ihn durch Erschießen mit Pfeil und Bogen zu töten. Tatsächlich soll er dann auch einen ersten Pfeil in Richtung des Zeugen geschossen haben – was dieser jedoch nicht bemerkte.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit einer heute veröffentlichten Entscheidung grundsätzlich ausgeführt, wie die Überprüfung eines vorgeworfenen Geschwindigkeitsverstoß vom Betroffenen selbst oder dem Verteidiger erfolgen kann. Die auf Überlassung der sog. Falldatei gerichtete Rechtsbeschwerde wurde verworfen.
Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg vom 4. Dezember 2023 verworfen, mit dem er wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in vier Fällen sowie wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 13 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt worden ist.
Das Finanzgericht Köln hält es für möglich, dass in Deutschland steuerpflichtigen Personen eine Steuerermäßigung für Handwerker- und haushaltsnahe Dienstleistungen in der Schweiz zu gewähren ist. Mit seinem heute veröffentlichten Beschluss vom 20.02.2025 (7 K 1204/22) hat der 7. Senat dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Nichtgewährung einer Steuerermäßigung für in der Schweiz gelegene Haushalte gegen das Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz (FZA) verstößt.