Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Die Auswahlentscheidung der Bezirksregierung Münster, nach der es einem Krankenhaus im Kreis Coesfeld ab dem 01.04.2025 untersagt ist, sogenannte „tiefe Rektumeingriffe“ vorzunehmen, hat vorläufig weiter Bestand. Das hat das Oberverwaltungsgericht heute entschieden und damit den vorangegangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster bestätigt.
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat auf einen Eilantrag mit Beschluss vom 15. Mai 2025 – 1 B 65/25 – den überarbeiteten Bebauungsplan der Gemeinde Großpösna »Ortsmitte Störmthal« vorläufig bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache teilweise außer Vollzug gesetzt.
Vollstreckungsbehörde für die Beitreibung von Gerichtskosten sind grundsätzlich die Gerichtskassen. Die Ermittlungsbehörde, hier der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, ist nicht für ein Ersuchen auf Eintragung einer Zwangshypothek zur Sicherung der Beitreibung der Gerichtsosten zuständig.
Mit Wirkung zum 1. Juni 2025 wird Dr. Thomas Fresemann zum Präsidenten des Landgerichts Görlitz ernannt.
Das Verfassungsgericht des Landes brandenburg hat heute nach mündlicher Verhandlung entschieden, dass die Volksinitiative „Gesundheit ist keine Ware: Krankenhäuser und Praxen retten!“ unzulässig ist.
Die Klage gegen die ohne Aussprache erfolgte Beschlussfassung über einen von ihm gestellten Antrag und Bemerkungen des stellvertretenden Stadtverordnetenvorstehers war erfolglos.
Hessens Justizminister Christian Heinz hat an diesem Freitag Ulf Frenkler zum neuen Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Marburg ernannt.
Das Oberlandesgericht Köln hat den Eilantrag der Verbraucherzentrale NRW gegen Meta Platforms Ireland Limited abgelehnt (Aktenzeichen 15 UKl 2/25). Damit darf Meta ab dem 27. Mai wie geplant Inhalte der Nutzer:innen aus Facebook und Instagram für das Training von KI-Systemen verwenden – sofern kein individueller Widerspruch erfolgt.
Hessens Justizminister Christian Heinz hat an diesem Freitag Patricia Evers zur neuen Präsidentin des Verwaltungsgerichts Wiesbaden ernannt. Sie war zuvor Vizepräsidentin des Gerichts.
Dies hat das Landessozialgericht (LSG) im Urteil vom 20.02.2025 entschieden (Az. L 16 KR 336/21 KL). Es hat die Klage einer Krankenkasse gegen die anteilige Heranziehung ihrer Finanzreserven zum Gesundheitsfonds durch das Bundesamt für Soziale Sicherheit abgewiesen und die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
Mit Urteil vom 19. Mai 2025 hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße die Klage gegen eine straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis der Stadt Ludwigshafen zur Durchführung der Filmfestspiele abgewiesen.
Legt beim Gebrauchtwagenkauf der Verkäufer den Fahrzeugbrief vor, so kann sich der Käufer normalerweise darauf verlassen, dass er es auch tatsächlich mit dem Eigentümer und nicht mit einem Betrüger zu tun hat. Dieses Vertrauen kann aber erschüttert sein, wenn die Umstände des Verkaufs trotzdem Verdacht erregen müssen. Dann muss der Käufer im Betrugsfall das Fahrzeug dem wahren Eigentümer zurückgeben und bleibt auf dem gezahlten Kaufpreis als Schaden sitzen.