Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Der prominente Koch und Unternehmer Alfons Schuhbeck ist vom Landgericht München I wegen Corona-Subventionsbetrugs, Insolvenzverschleppung und weiterer Wirtschaftsdelikte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah einen besonders schweren Fall, da Schuhbeck in der Pandemie bewusst staatliche Hilfen zweckwidrig einsetzte.
Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Mannes verworfen, der wegen eines gewaltsamen Angriffs mit einem Auto auf einen Demonstranten bei einer Bauernblockade zu drei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt worden war. Das Urteil des Landgerichts Oldenburg wegen versuchten Totschlags und anderer Delikte ist damit rechtskräftig.
Wegen nächtlicher Lärmbelästigung durch Nagetiere sprach das Amtsgericht München einem Reisenden eine Reisepreisminderung von 684 Euro für vier Urlaubstage auf Kreta zu. Einen weitergehenden Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude lehnte das Gericht ab, da die Beeinträchtigung nicht erheblich genug gewesen sei.
Zwei Privatpersonen haben beim Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eine Wahlprüfungsbeschwerde eingelegt, mit der sie die Zurückweisung ihrer Wahleinsprüche gegen die Landtagswahl vom 1. September 2024 überprüfen lassen wollen. Das Verfahren wurde ordnungsgemäß in das Register eingetragen und dem Landtag zur Stellungnahme zugeleitet; Hinweise auf Wahlmanipulation ergeben sich daraus nicht, auch wenn dies in Teilen der Presse fälschlich suggeriert wurde.
Ein 25-jähriger Schweizer ist wegen versuchten Kunstschmuggels im Wert von fast einer Million Euro rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro verurteilt worden. Der Mann hatte versucht, 28 Kunstwerke über den Grenzübergang Rheinfelden-Autobahn nach Deutschland einzuschmuggeln und dabei Abgaben von über 66.000 Euro zu hinterziehen.
Das Verwaltungsgericht Aachen hat den Eilantrag eines Bürgers gegen die neue Verkehrsregelung an der Kreuzung Karlsgraben/Löhergraben/Jakobstraße abgelehnt. Die Umgestaltung sei Teil eines tragfähigen städtischen Verkehrskonzepts, dessen Umsetzung weder offensichtlich untauglich noch rechtlich zu beanstanden sei.
Das Amtsgericht Hannover stellt bis Ende 2025 vollständig auf die elektronische Aktenführung um, was während der Übergangsphase zu Verzögerungen führen kann. Die Digitalisierung gilt als zukunftsweisender Schritt, bei dem trotz technischer Umstellung weiterhin der Mensch die Entscheidungen trifft.
Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat gegen den suspendierten Amtsleiter der Feuerwehr Anklage wegen Untreue erhoben. Er soll einem Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr unrechtmäßig eine Ausbildung ermöglicht und damit der Stadt einen Schaden von über 24.000 Euro verursacht haben.
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat in drei Eilverfahren entschieden, dass die Nichtzuteilung beantragter Leistungsgruppen an Kliniken in Herne, Düsseldorf und Mönchengladbach im Rahmen der Umsetzung des Krankenhausplans NRW 2022 rechtmäßig ist. Die Auswahlentscheidungen der Bezirksregierungen seien insbesondere wegen unzureichender Voraussetzungen, zu geringer Fallzahlen und legitimer planerischer Erwägungen nicht zu beanstanden.
Das Landgericht Berlin hat einen 38-jährigen Mann wegen Vergewaltigung, fahrlässiger Körperverletzung, Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Besitzes kinderpornografischer Inhalte zu fünf Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Tat an einer 20-jährigen Abiturientin, die nach massivem Alkohol- und Drogenkonsum bewusstlos war, wurde teilweise gefilmt und hatte lebensbedrohliche Folgen für das Opfer.
Andrea Tandler ist wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit millionenschweren Maskengeschäften zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und fünf Monaten verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung wegen hinterzogener Gewerbesteuern bestätigt; das Verfahren zur Einkommensteuerhinterziehung wurde aus prozessökonomischen Gründen eingestellt.
Das Kammergericht hat die Berufung zweier Klägerinnen gegen die Plattform X zurückgewiesen und die internationale Unzuständigkeit deutscher Gerichte bestätigt. Die Klage scheiterte unter anderem an Zweifeln an der Verbrauchereigenschaft sowie an formalen Mängeln.