Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Das Bundesverfassungsgericht hat Verfassungsbeschwerden zweier pharmazeutischer Unternehmen gegen Maßnahmen zur Arzneimittelpreisregulierung im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz abgewiesen. Die Eingriffe, insbesondere Herstellerabschlag und Preismoratorium, seien angesichts des Ziels der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung gerechtfertigt.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Anklage gegen die 33-jährige Duygu D. wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in der Terrororganisation „Islamischer Staat“ zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Die Angeklagte soll sich 2015 dem IS in Syrien angeschlossen und dort mit ihrem Ehemann im Herrschaftsgebiet der Organisation gelebt haben; der Prozess beginnt am 2. September 2025.
Baden-Württemberg stärkt den Opferschutz durch eine neue Kooperationsvereinbarung zwischen Justizministerium, Opferbeauftragtem der Landesregierung und dem Weissen Ring, mit besonderem Fokus auf die flächendeckende Einführung von Opferbeauftragten bei allen Staatsanwaltschaften. Diese übernehmen künftig zentrale Aufgaben in der Begleitung von Straftatopfern und der regionalen Koordination der Opferschutzarbeit.
Das Landgericht München I hat entschieden, dass Amazon bei den „Prime Deal Days“ unzulässig mit irreführenden Preisangaben geworben hat, weil die Rabatte nicht auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage bezogen waren. Die Entscheidung bestätigt die Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und stärkt die Transparenzpflicht bei Preiswerbung.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Telekommunikationsanbieter wie Primacall keine vorzeitigen Vertragsverlängerungen über 24 Monate hinaus vereinbaren dürfen. Das Urteil stärkt den Verbraucherschutz und bestätigt, dass auch nachträgliche Verlängerungen zur anfänglichen Mindestvertragslaufzeit zählen.
Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig hat dem Bundesfinanzhof ihren Antrittsbesuch abgestattet und sich dabei für moderne Arbeitsbedingungen an Deutschlands höchstem Steuergericht ausgesprochen. Im Austausch mit Präsident Thesling sowie Richterinnen und Richtern wurden aktuelle Fragen zur Finanzgerichtsbarkeit und zur geplanten Reform der Finanzgerichtsordnung erörtert.
Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stendal verworfen, das den Attentäter auf die Synagoge in Halle wegen Geiselnahme und Waffenbesitzes während seiner Haft in der JVA Burg zu einer zusätzlichen Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt hatte. Das Urteil ist nun rechtskräftig; eine erneute Sicherungsverwahrung lehnte der BGH mit Verweis auf die bereits angeordnete Maßnahme im Mordurteil von 2021 ab.
Die Anfechtung der Betriebsratswahl 2022 im VW-Werk Wolfsburg durch neun Beschäftigte ist endgültig gescheitert, da die Antragsteller ihren Antrag zurückgenommen haben. Damit steht rechtskräftig fest, dass das Wahlverfahren wirksam war.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde jemenitischer Staatsangehöriger gegen US-Drohneneinsätze unter Nutzung der Air Base Ramstein abgewiesen. Eine Schutzpflicht der Bundesrepublik Deutschland sah das Gericht mangels systematischer Völkerrechtsverstöße durch die USA nicht als gegeben an.
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine Bank gegen die EU-Blocking-Verordnung verstößt, wenn sie Kontoverträge aufgrund einer US-Sanktionslistung kündigt. Dem betroffenen Kunden steht deshalb ein Anspruch auf Schadensersatz wegen der ersten Kündigung zu, auch wenn die spätere ordentliche Kündigung wirksam bleibt.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Bundesnetzagentur nicht verpflichtet ist, die Erhebung eines Baukostenzuschusses für den Netzanschluss eines Batteriespeichers nach dem Leistungspreismodell zu untersagen. Die Gleichbehandlung solcher Speicher mit anderen Letztverbrauchern sei trotz ihrer Besonderheiten sachlich gerechtfertigt.
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat einem Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe stattgegeben und die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen die naturschutzrechtlichen Befreiungen für die Verlegung eines Seekabels zwischen dem Windpark „Riffgat“ und der Gasplattform „N05-A“ wiederhergestellt. Das Gericht hält die Befreiungen voraussichtlich für rechtswidrig und sieht besonders geschützte Biotope in ihrer Substanz gefährdet.