Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die frühere Arzneimittelpreisbindung nach § 78 AMG auf Versandapotheken mit Sitz in anderen EU-Staaten nicht anwendbar ist und damit Bonuszahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente durch eine niederländische Apotheke nicht wettbewerbswidrig waren. Die Regelung verstößt gegen die europäische Warenverkehrsfreiheit und konnte daher keine Grundlage für ein Verbot sein.
Das Sozialgericht München hat entschieden, dass die gewerbliche Vermittlung von Videosprechstunden grundsätzlich zulässig ist, aber klare Grenzen einhalten muss – etwa bei Werbung, Auswahl der behandelnden Ärzte und dem Umgang mit Patientendaten. Der Slogan „Tschüss Wartezimmer“ wurde ebenso beanstandet wie die zentrale Speicherung von Gesundheitsdaten durch das Vermittlungsunternehmen.
Das Bundesverfassungsgericht hat ein Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von § 50d Abs. 10 EStG eingestellt, da die Richtervorlage des Bundesfinanzhofs formalen Anforderungen nicht genügte. Die Vorlage bezog sich auf die umstrittene steuerliche Vorrangregelung gegenüber Doppelbesteuerungsabkommen, war jedoch im Ausgangsverfahren nicht entscheidungserheblich.
Das Verwaltungsgericht Schleswig hat entschieden, dass die Aberkennung des Mandats eines Gemeindevertreters in Wenningstedt-Braderup rechtswidrig war. Die Gemeinde durfte das Mandat nicht wegen möglicher Wahlunregelmäßigkeiten entziehen, da das Gesetz dafür keine Grundlage bietet.
Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen zweier früherer Rocker gegen ihre erneute Verurteilung nach einer Schießerei in der Frankfurter Innenstadt im Jahr 2019 verworfen. Das Urteil wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung ist damit rechtskräftig.
Die Verurteilung einer Apothekerin wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung nach der tödlichen Verwechslung von Lidocain und Glucose ist nun rechtskräftig. Der BGH stellte das Verfahren wegen unterlassener Hilfeleistung ein, bestätigte aber die übrige Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen fünf staatenlose syrische Palästinenser wegen mehrfachen Mordes, versuchten Mordes, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erhoben. Die Beschuldigten sollen als Mitglieder regimetreuer Milizen in Syrien unter anderem an Erschießungen von Demonstranten, Folter und der gewaltsamen Unterdrückung von Zivilisten in Yarmouk beteiligt gewesen sein.
Das Landgericht Berlin II hat der ehemaligen rbb-Intendantin Ruhegeld für Januar 2023 zugesprochen, sie jedoch zugleich zur Rückzahlung von rund 24.000 € wegen Pflichtverstößen verpflichtet. Weitere mögliche Rückforderungen in Millionenhöhe wurden dem Grunde nach bejaht, die genaue Höhe soll später entschieden werden.
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat entschieden, dass der Einwand unzureichender Alimentation grundsätzlich im jeweiligen Haushaltsjahr geltend gemacht werden muss, es sei denn, besondere Umstände rechtfertigen eine Ausnahme. Nur eine von vier Klagen hatte wegen einer irreführenden Bezügemitteilung aus dem Jahr 2011 Erfolg; ein Verfahren wurde dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.
Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen zweier Angeklagter gegen ihre lebenslangen Haftstrafen wegen Mordes an einer Lehrerin auf der A9 verworfen. Das Urteil des Landgerichts Potsdam ist damit rechtskräftig; bei einem der Täter wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Das Verwaltungsgericht Gießen hat mehrere Nebenbestimmungen und die Befristung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Prostitutionsstätte in Aßlar aufgehoben. Die Auflagen seien teils ohne gesetzliche Grundlage erfolgt und die kurze Befristung könne die Ausübung der Erlaubnis faktisch unmöglich machen.
Das OLG München hat die Pandemie-Ausschlussklausel der Union Reiseversicherung für intransparent und somit unwirksam erklärt. Versicherte, deren Corona-bedingte Schadensfälle abgelehnt wurden, können nun auf eine nachträgliche Prüfung und mögliche Erstattung hoffen.