Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat hat auf eine sofortige Beschwerde des Generalbundesanwalts dessen Anklage unter anderem wegen des Vorwurfs der mehrfachen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vor dem Oberlandesgericht Dresden eröffnet. Das Oberlandesgericht hatte das Hauptverfahren vor dem Landgericht Zwickau mit der Maßgabe eröffnet, dass der Angeklagten lediglich die Beihilfe zu dem Erpressungsdelikt vorzuwerfen sei.
Die JA ist nach ihrer formalen Auflösung im Rahmen einer Einstufung als erwiesen extremistische Bestrebung kein taugliches Beobachtungsobjekt mehr, denn bei der Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung muss auch „gesichert“ sein, dass der einzustufende Personenzusammenschluss im Sinn des Bundesverfassungsschutzgesetzes (noch) existiert.
Aktuell freut sich das Team der Justizwachtmeisterei des Amtsgerichts Schweinfurt, dass es mit Marcel Göbel jemanden in seinen Reihen weiß, der die zurückliegende Ausbildung zum Justizwachtmeister sogar als „Bayerns Bester“ absolviert hat.
Nach den Feststellungen des Landgerichts Flensburg tötete der Angeklagte im September 2022 seine an Multipler Sklerose erkrankte und pflegebedürftige Ehefrau, indem er ihr ohne ihr Wissen und Wollen – mutmaßlich aufgelöst in einem Getränk – in Überdosis ein Antidepressivum verabreichte. Dieses führte nach vier Tagen zum Tod, was der Angeklagte noch zu beschleunigen versuchte, indem er der Geschädigten im weiteren Verlauf mit einem Messer zweifach in den Bauch stach.
Die Staatsanwaltschaft Dresden führt aufgrund eines bestehenden Anfangsverdachts ein Ermittlungsverfahren gegen Dr. Robert Habeck, MdB wegen Verleumdung zum Nachteil des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) und einer gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Verleumdung gemäß § 188 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 StGB zum Nachteil von Dr. Sahra Wagenknecht.
Das Landgericht hat die Angeklagten jeweils wegen Einschleusens von Ausländern mit Todesfolge in sechs tateinheitlichen Fällen in weiterer Tateinheit mit lebensgefährdendem Einschleusen von Ausländern in 13 tateinheitlichen Fällen verurteilt, und zwar den Organisator der Schleusungsfahrt zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren und die beiden weiteren Tatbeteiligten zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren bzw. einer Jugendstrafe von fünf Jahren.
Smartphoneaufnahmen von Tagesgeschehnissen, z. B. von Naturereignissen, sind urheberrechtlich geschützt. Die ausschließlichen Nutzungsrechte daran können an ein Medienunternehmen übertragen werden. Darüber hat das Landgericht Frankfurt am Main am 16.05.2025 (Aktenzeichen 2-06 O 299/24) entschieden.
Freiwillig geleistete Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zählen anders als Pflichtbeiträge für eine versicherte Tätigkeit nicht zu den Grundrentenzeiten. Der allgemeine Gleichheitssatz wird dadurch nicht verletzt. Dies hat der 5. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 5. Juni 2025 entschieden.
Die Klage der Volkswagen AG (VW) gegen einen Bescheid des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen (LfD), in dem er fünf Verwarnungen gegen VW wegen Datenschutzverstößen im Zusammenhang mit der Aufarbeitung des Dieselskandals ausgesprochen hat, hat nur teilweise Erfolg. Die10. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat am 5. Juni 2025 geurteilt, dass zwei der fünf Verwarnungen rechtswidrig sind. Die drei weiteren Verwarnungen sah das Gericht jedoch als rechtmäßig an.
Die Betreiberin des stillgelegten Kernkraftwerks in Hamm-Uentrop klagte gegen die Bundesrepublik Deutschland und das Land Nordrhein-Westfalen, um deren angebliche Verpflichtung feststellen zu lassen, ihr die notwendigen finanziellen Mittel für die Fortführung des Stilllegungsbetriebs oder einen Abbruch des Kernkraftwerks zur Verfügung zu stellen.
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Beschuldigten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin I verworfen. Dieses hat gegen sie am 21. November 2024 die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Trotz erfolgreich absolviertem ersten juristischen Staatsexamen hat ein Antragsteller, der erwiesenermaßen die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft, keinen Anspruch darauf, beim Oberlandesgericht Koblenz den juristischen Vorbereitungsdienst zu durchlaufen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.