Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Das Amtsgericht München hat einen 34-jährigen Uhrmachermeister wegen besonders schweren Diebstahls in 36 Fällen zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und die Einziehung von Wertersatz in Höhe von rund 1,17 Millionen Euro angeordnet. Der geständige Angeklagte hatte über Jahre hinweg bei zwei Arbeitgebern Uhren, Edelsteine und Schmuck entwendet und in erheblichem Umfang weiterveräußert.
Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Mannes verworfen, der wegen heimtückisch begangenen Mordes an einem afghanischen Flüchtling in der Schweiz zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Das Urteil des Landgerichts Braunschweig ist damit rechtskräftig.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine Bank Kunden individuell über die Unwirksamkeit einer in Verträgen über Spareinlagen verwendeten Klausel zum Verwahrentgelt informieren muss. Die gerichtliche Untersagung allein beseitige die fortbestehende Fehlvorstellung der Verbraucher nicht, weshalb eine persönliche Benachrichtigung per Post oder E-Mail erforderlich sei.
Die Zentralstelle Cybercrime Bayern hat Anklage gegen zwei mutmaßliche Mitglieder eines internationalen Betrugsnetzwerks erhoben, das über manipulierte Trading-Plattformen hunderte Anleger um Millionenbeträge geschädigt haben soll. Der Hauptangeklagte soll ein weltweites Geflecht von Scheinfirmen genutzt und auf diese Weise über 5,6 Millionen Euro erlangt haben.
Das Landesarbeitsgericht Köln hat die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses wegen schwerer Pflichtverletzungen des Geschäftsführers bestätigt und eine Abfindung von 68.153,80 Euro festgesetzt. Die Klägerin hatte unter anderem wegen sexistischen und willkürlichen Äußerungen sowie Machtmissbrauchs eine posttraumatische Belastungsstörung entwickelt, was die außergewöhnlich hohe Abfindung rechtfertigte.
Im Schuljahr 2024/2025 haben 21 Gefangene in den Justizvollzugsanstalten Raßnitz und Burg in Sachsen-Anhalt einen Schulabschluss erworben. Die Justizministerin würdigt die Leistung als wichtigen Beitrag zur Resozialisierung und dankt den beteiligten Lehrkräften und Bildungsträgern.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein palästinensisches Protestcamp bis zum 19. Juli 2025 wieder auf die Grünfläche vor dem Bundeskanzleramt zurückkehren darf, allerdings ohne lärmverursachende Hilfsmittel. Die polizeiliche Verlegung der Versammlung auf den Washingtonplatz wurde wegen fehlender Prüfung milderer Maßnahmen als unverhältnismäßig eingestuft.
Sophie Kyrieleis ist am 2. Juli 2025 vom Justizminister, Dr. Benjamin Grimm, zur Präsidentin des Landgerichts Frankfurt (Oder) ernannt worden.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Kunden eines Online-Partnervermittlungsportals kein jederzeitiges Kündigungsrecht gemäß § 627 Abs. 1 BGB zusteht, da es sich um eine automatisierte Leistung ohne persönliche Vertrauensbeziehung handelt. Zudem erklärte der BGH die Vertragsverlängerungsklausel bei sechsmonatiger Erstlaufzeit wegen unangemessener Benachteiligung der Verbraucher für unwirksam, während Klauseln bei zwölf- und 24-monatiger Laufzeit wirksam bleiben.
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Stadt Leverkusen entfernte Wahlplakate der Bürgerliste Leverkusen e. V. wieder anbringen muss. Trotz Aufhebung der ursprünglich erteilten Erlaubnis durfte die Stadt keine Vollzugsmaßnahmen ergreifen, da die Klage der Bürgerliste aufschiebende Wirkung entfaltet.
Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat eine Abrissverfügung gegen eine freistehende Photovoltaikanlage im Außenbereich aufgehoben. Trotz fehlender Privilegierung im Außenbereich sei die Anlage im konkreten Fall zulässig, insbesondere wegen des Denkmalschutzes des Wohnhauses und des überragenden öffentlichen Interesses an erneuerbaren Energien.
Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat entschieden, dass ein Geschäftsinhaber nicht für außergewöhnliche Vertragsinhalte haftet, wenn der Vertrag von einem unbefugten Dritten abgeschlossen wurde. Ein Käufer durfte im konkreten Fall nicht darauf vertrauen, dass ein vermeintlicher Verkäufer ohne Rücksprache weitreichende Garantien für ein altes Gebrauchtfahrzeug verbindlich zusagen konnte.