Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Das Landgericht München I hat Alfons Schuhbeck unter anderem wegen Subventionsbetrugs und Insolvenzverschleppung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Da keine Rechtsmittel eingelegt wurden, ist das Urteil inzwischen rechtskräftig.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Tempo-30-Schilder auf der Merowingerstraße rechtmäßig sind, da sie Teil des verbindlichen Luftreinhalteplans zur Reduktion von Stickstoffdioxid sind. Auch für Elektroautos gilt die Beschränkung, da Ausnahmen nicht praktikabel wären und den Verkehrsfluss gefährden könnten.
Das Bundessozialgericht hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die teilweise oder vollständige Versagung eines Rentenzuschlags wegen einer ausländischen Kopfpauschale gegen die europäische Niederlassungsfreiheit verstößt. Hintergrund ist ein Fall, in dem ein Rentner mit Wohnsitz in den Niederlanden nur eingeschränkt einen Zuschlag zur deutschen Rente erhielt.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine private Krankenversicherung die Kosten für die Implantation trifokaler Linsen übernehmen muss, wenn ein grauer Star vorliegt. Die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme wurde durch ärztliche Aussagen und ein Gutachten bestätigt – die Entscheidung ist rechtskräftig.
Das Amtsgericht Tiergarten hat den Satiriker Sebastian Hotz alias „El Hotzo“ vom Vorwurf der Billigung von Straftaten freigesprochen. Die Richterin wertete seine Äußerungen zum Attentat auf Donald Trump als offenkundige Satire, die nicht geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören.
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat ein Paar aus Ostfriesland zur Rückzahlung von rund 18.000 Euro Grundsicherungsleistungen verurteilt, weil die Klägerin verschwiegenes Einkommen aus Schwarzarbeit bezogen hatte. Trotz fehlender exakter Einkommensnachweise stellte das Gericht eine fehlende Hilfebedürftigkeit fest und stützte seine Entscheidung auf eine Beweislastumkehr zugunsten der Behörde.
Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden, dass Schiedsrichter des DFB grundsätzlich als Arbeitnehmer einzustufen sein können, wodurch der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet ist. Damit widerspricht das Gericht der Auffassung, Schiedsrichter seien allein wegen fehlender Weisungsgebundenheit keine abhängig Beschäftigten.
In Berchtesgaden fand zum fünften Mal der grenzüberschreitende Informationsaustausch der Generalstaatsanwaltschaft München zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus statt. Vertreter aus sechs Staaten diskutierten vor dem Hintergrund der aktuellen Sicherheitslage über Strategien gegen islamistischen Terrorismus und Online-Radikalisierung.
Das Landgericht München I hat die Unterbringung eines 67-jährigen Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, der im Zustand der Schuldunfähigkeit mehrere Brandstiftungen gestanden hatte. Von dem Beschuldigten gehe eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit aus, so die Strafkammer.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden der AfD gegen die Nichtzulassung der Revision zu Urteilen des OVG Münster abgewiesen. Damit ist rechtskräftig entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD, die „Junge Alternative“ sowie die frühere Bewegung „Der Flügel“ weiterhin als Verdachts- bzw. gesichert extremistische Bestrebungen einstufen und beobachten darf.
Sabine Schudoma ist nach sieben Jahren als Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg zum 31. Juli 2025 aus dem Amt ausgeschieden. Ihre Nachfolge tritt Jes Albert Möller an, der zuvor unter anderem Präsident des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg war.
Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat einen Rechtsstreit zweier Anwohner gegen Lärmauswirkungen des Festivals des deutschen Films durch Vergleich beendet. Die Stadt Ludwigshafen erkannte dabei die Rechtswidrigkeit der bisherigen Ausnahmegenehmigung an und sicherte künftig strengere Lärmschutzauflagen zu.