Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat entschieden, dass eine Gebäudeversicherungsnehmerin an einen von ihrem Ehemann über ihren E-Mail-Account abgeschlossenen Abfindungsvergleich gebunden ist (Az. nicht veröffentlicht). Weil sie ihrem Ehemann Zugang zum Account gewährt und regelmäßig dessen Nutzung geduldet hatte, liege ein rechtlich beachtlicher Anschein einer Vollmacht vor. Der Vergleich sei auch wirksam, obwohl zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses spätere Folgeschäden noch nicht bekannt waren.
Das Verwaltungsgericht Schleswig hat mit Beschluss vom 19. Juni 2025 den Eilantrag gegen den Abschuss eines Goldschakals auf Sylt abgelehnt. Nach Auffassung der Kammer liegt eine zulässige Ausnahme vom artenschutzrechtlichen Tötungsverbot vor, da durch den Goldschakal erhebliche landwirtschaftliche Schäden in Form von massiven Schafrissen entstanden seien. Das öffentliche Interesse am Schutz der Tierhaltungen überwiege, zumal auf der Insel keine zumutbaren Alternativen zur Tötung bestünden.
Am 17. und 18. Juni 2025 kamen rund 120 Sozialrichterinnen und Sozialrichter der Sozialgerichtsbarkeit Niedersachsen-Bremen zur Großen Richtertagung in Hannover zusammen. In Fachvorträgen, Arbeitsgruppen und im direkten Austausch mit Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann wurden aktuelle Fragen des Sozialrechts, der Justizpraxis und der Rechtspolitik diskutiert. Präsidentin Katrin Rieke betonte die Bedeutung der persönlichen Begegnung für die fachliche Weiterentwicklung trotz fortschreitender Digitalisierung.
Das Landgericht Osnabrück hat am 18. Juni 2025 einen 57-jährigen Mann wegen Mordes an einer 58-jährigen Frau zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt (Az. 6 Ks 3/25). Der Mann hatte die Frau, mit der er zuvor zusammengelebt hatte, auf ihrer Terrasse in Dörpen heimtückisch mit einem stumpfen Gegenstand und einem Messer tödlich angegriffen. Das Gericht sah das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ein Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Tiergarten hat vier junge Männer im Alter von 17 bis 20 Jahren wegen eines politisch motivierten Angriffs auf zwei SPD-Mitglieder zu Jugendstrafen zwischen einem Jahr und neun Monaten und zwei Jahren und acht Monaten verurteilt (Urteil vom 11. Juni 2025). Die Tat, die als gezielte rechte Gewalt eingestuft wurde, richtete sich gegen ein erkennbares SPD-Ehepaar in Berlin-Lichterfelde und umfasste massive körperliche Angriffe sowie Übergriffe auf Polizeibeamte. Zwei Angeklagte wurden vorläufig unter Bewährungsaufsicht gestellt; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Am 11.06.2025 wurde Dr. Henning Steen zum Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven ernannt. Er wurde am 09.04.1980 in Wilhelmshaven geboren, ist verheiratet und hat drei Kinder.
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine Frau keinen Anspruch auf eine neue Sozialversicherungsnummer mit einem geänderten Geburtsjahr hat, um früher Altersrente zu erhalten (Urteil vom 11. Juni 2025, Az. L 33 R 333/21). Die Klägerin hatte zunächst ein Geburtsjahr 1960 angegeben, später jedoch 1946 behauptet – mit entsprechenden Dokumenten. Das Gericht hielt das frühere Geburtsjahr jedoch nicht für glaubhaft belegt und verneinte einen Anspruch auf Änderung.
Bei seinem Antrittsbesuch beim Oberlandesgericht Koblenz hat Justizminister Philipp Fernis heute mit dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Thomas Henrichs u.a. über die KI-Strategie der rheinland-pfälzischen Justiz gesprochen.
Am 20. Juni 2025 findet das Schleswiger Forum zum Öffentlichen Recht zum 27. Mal statt. Anwaltschaft, Verwaltung, Justiz und Wissenschaft sowie kommunale Praktikerinnen und Praktiker werden sich in den Räumlichkeiten des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (Saal 6) zu „Rechtsfragen der Energiewende auf kommunaler Ebene“ austauschen.
Das Amtsgericht Hannover hat entschieden, dass die Landeshauptstadt Hannover nicht gesamtschuldnerisch für den ausstehenden Sanierungsbeitrag der insolventen Projekt IZ Hannover GmbH haftet (Az. 480 C 7761/24). Eine gesamtschuldnerische Haftung lasse sich weder aus der Gemeinschaftsordnung noch aus dem gerichtlichen Vergleich der Eigentümer ableiten, so das Gericht. Eine Ausfallhaftung könne nur durch eindeutige vertragliche Regelung begründet werden – eine solche lag im vorliegenden Fall nicht vor.
Ein Sturz infolge des Verschluckens beim Kaffeetrinken während einer verpflichtenden Baustellenbesprechung kann ein Arbeitsunfall sein – das entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt. Im konkreten Fall habe das Kaffeetrinken auch betrieblichen Zwecken gedient, etwa der Förderung der Konzentration und des kollegialen Austauschs. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Revision zum Bundessozialgericht wurde zugelassen.
Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat mit Urteil vom 18. Juni 2025 die Entwässerungsgebührenortsgesetze der Jahre 2020 bis März 2024 für unwirksam erklärt. Grund ist die fehlende getrennte Abrechnung von Schmutz- und Regenwasser bei Grundstücken mit weniger als 1.000 m² versiegelter Fläche – ein Verstoß gegen rechtliche Vorgaben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Revision wurde nicht zugelassen.