Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Das Oberlandesgericht Köln hat am 27. Juni 2025 entschieden, dass die als „Dubai-Schokolade“ vermarkteten Produkte irreführend bezeichnet und daher unzulässig sind, da sie nicht in Dubai hergestellt wurden. Der Senat stellte klar, dass bereits der Eindruck einer geografischen Herkunft genügt, um eine Irreführung anzunehmen, wenn noch ein erheblicher Teil der Verbraucher diesen Begriff mit einem konkreten Ort verbindet. Die Urteile ergingen im Eilverfahren und sind rechtskräftig.
Der Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts Jörg Sander hat heute Dr. Jana Lorenz die Ernennungsurkunde zur Vorsitzenden Richterin am Oberverwaltungsgericht ausgehändigt. Sie übernimmt den Vorsitz im 14. Senat, der Verfahren vor allem aus dem Wohnrecht, Prüfungsrecht, kommunalen Steuerrecht und Asylrecht betreffend das Herkunftsland Syrien bearbeitet.
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat einen Eilantrag gegen die von der Stadt verfügte Verlegung einer für den 28. Juni 2025 angemeldeten Kundgebung am Nikolaiort abgelehnt. Zur Begründung verwies das Gericht auf frühere Lärmbeschwerden sowie Störungen durch den Veranstalter und sah daher die Verlegung auf alternative Plätze als verhältnismäßig an. Der Beschluss kann binnen zwei Wochen mit Beschwerde angefochten werden.
Mit einem Festakt hat der Bundesfinanzhof (BFH) am 26.06.2025 sein 75-jähriges Bestehen begangen. Der Präsident des BFH Dr. Hans-Josef Thesling begrüßte Repräsentanten aus Bund und Ländern, Staat und Kirche, in- und ausländische Vertreterinnen und Vertreter der Gerichtsbarkeit, der Wirtschaft und der Steuerrechtswissenschaft.
Das Verwaltungsgericht Schwerin hat den Eilantrag von GFS, IG Metall und DGB Nord gegen vorbeugende Auflagen für das Festival „Jamel rockt den Förster“ abgelehnt, da das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis für den vorzeitigen Rechtsschutz nicht gegeben sei. Streitpunkt sind vor allem Parkflächen der Gemeinde Gägelow und ein angekündigtes Alkoholverbot, zudem wird die Versammlungsqualität der Veranstaltung von der Behörde angezweifelt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, und die Antragsteller können Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern einlegen.
Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart hat Anklage gegen zwei mutmaßliche Unterstützer der „Kaiserreichsgruppe“ erhoben, die einen gewaltsamen Umsturz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung geplant hatte. Die Gruppe strebte an, durch Sabotageakte, darunter Sprengstoffanschläge auf die Energieversorgung und die Entführung eines Bundesministers, bürgerkriegsähnliche Zustände herbeizuführen. Den Angeklagten wird Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zur Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens vorgeworfen.
Das Amtsgericht Tiergarten hat Nemer R. am gestrigen Tag wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, vorsätzlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Jugendstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Der 21-jährige Angeklagte muss zudem 100 Stunden gemeinnützige Freizeitarbeit leisten, an einem Kompetenztraining teilnehmen und 4.000 Euro Schmerzensgeld an die verletzte Beamtin zahlen. Die Strafe wurde gemäß § 21 Abs. 1 JGG zur Bewährung ausgesetzt, da es sich um seine erste Verurteilung handelt.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Facebook Nutzerkonten löschen muss, wenn diese ausschließlich zur Verbreitung persönlichkeitsverletzender Inhalte genutzt werden. In dem konkreten Fall sah das Gericht in mehreren beleidigenden und herabsetzenden Äußerungen gegenüber der Klägerin eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung. Die Kontenlöschung sei gegenüber einer bloßen Löschung der einzelnen Beiträge das wirksamere Mittel, um künftigen Rechtsverletzungen vorzubeugen.
Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen den syrischen Staatsangehörigen Mohammad A. erhoben, der unter anderem der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland verdächtigt wird. Er soll 2024 einem österreichischen Jugendlichen bei der Planung eines IS-inspirierten Anschlags auf ein Taylor-Swift-Konzert in Wien geholfen haben – unter anderem durch Übersetzung einer Bombenbauanleitung und Herstellung von IS-Kontakten. Der Beschuldigte befindet sich derzeit auf freiem Fuß.
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Freistaat Thüringen keinen Anspruch auf Nachverhandlungen mit dem Bund über die Finanzierung ökologischer Altlasten hat. Die vertragliche Revisionsklausel sieht eine Ausschlussfrist vor, die bereits 2009 abgelaufen ist, sodass spätere Mehrkosten nicht mehr geltend gemacht werden können. Auch verfassungsrechtliche Gründe oder ein Wegfall der Geschäftsgrundlage rechtfertigen keine Abweichung von der vertraglich vereinbarten Regelung.
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass eine Corona-Infektion nur dann als Dienstunfall anerkannt werden kann, wenn Ort und Zeitpunkt der Ansteckung konkret bestimmt und dem Dienst eindeutig zugeordnet werden können. Eine bloß plausible Möglichkeit der Ansteckung während der Dienstausübung reicht hierfür nicht aus. Der Kläger, ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes, blieb mit seiner Klage erfolglos, da sich ein konkreter ursächlicher Zusammenhang zwischen der Infektion und einer dienstlichen Videokonferenz nicht nachweisen ließ.
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Elternzeiten nicht als Zeiten im Wechselschichtdienst gelten und daher bei der Berechnung der besonderen Altersgrenze für Polizeivollzugsbeamte in Nordrhein-Westfalen unberücksichtigt bleiben. Europarechtliche Vorgaben verpflichten die Behörden nicht, Elternzeit auf die erforderlichen 25 Jahre Wechselschichtdienst anzurechnen. Die Klage einer Polizeibeamtin blieb daher auch in letzter Instanz ohne Erfolg.