Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Im Streit um Versammlungsauflagen für das Festival „Jamel rockt den Förster“ hat das OVG Mecklenburg-Vorpommern die Entscheidung des VG Schwerin teilweise geändert: Auflagen zur Anzahl der Ordner, zum Mitführverbot von Glasbehältern und zur schriftlichen Mitteilung an die Behörde bleiben bestehen. Das Verbot des Alkoholkonsums während der Veranstaltung hob das Gericht hingegen auf.
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat den Eilantrag der niederländischen Stiftung SOMI gegen Meta wegen fehlender Dringlichkeit abgelehnt. SOMI hatte zu lange gewartet, um die Nutzung von Facebook- und Instagram-Daten für KI-Trainingszwecke per einstweiliger Verfügung zu stoppen.
Das Landgericht München II hat die ehemaligen Verantwortlichen der insolventen Wohnmobilhändlerin FlexiCamper wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs, Insolvenzverschleppung und weiterer Delikte zu Freiheitsstrafen von vier bzw. drei Jahren verurteilt. Die Angeklagten hatten Banken und Kunden um insgesamt rund 4 Millionen Euro geschädigt, wobei das Gericht vor allem ihre Geständnisse und fehlende Vorstrafen strafmildernd berücksichtigte.
Sachsen zieht nach dem Asylgipfel vom März 2025 eine positive Zwischenbilanz: Neue Asylkammern, zusätzliches Personal, digitale Unterstützungstools und Richterassistenzen haben die Verfahrensdauer bei Asylklagen bereits spürbar verkürzt. Eine Expertenkommission unter Leitung des früheren BVerwG-Präsidenten Rennert hat weitere Reformempfehlungen vorgelegt, die nun geprüft und teils umgesetzt werden sollen.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat die Klage von DITIB Hessen gegen den allein staatlich organisierten Islamunterricht abgewiesen. Das Gericht sah darin keinen bekenntnisorientierten Religionsunterricht und keine unzulässige Beeinträchtigung des DITIB-Unterrichts.
Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Klage eines Gewerbetreibenden abgewiesen, der die Wiedergestattung seiner selbstständigen Tätigkeit beantragte. Wegen anhaltender Zweifel an seiner gewerberechtlichen Zuverlässigkeit, unter anderem aufgrund früherer Betrugsvorwürfe und seiner Tätigkeit im Unternehmen seines Bruders, sieht das Gericht keine Grundlage für eine Genehmigung.
Vor dem Landgericht Osnabrück muss sich ab dem 12. August 2025 ein 40-Jähriger wegen Beihilfe zur Fälschung technischer Aufzeichnungen in 194 Fällen und Beihilfe zur Steuerhinterziehung verantworten. Er soll als Geschäftsführer eines Kassensystem-Herstellers eine Manipulationssoftware vertrieben haben, mit der Gastronomiebetriebe Einnahmen steuerfrei verbergen konnten.
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass ein Jobcenter überzahlte Heizkostenzuschüsse zurückfordern darf, wenn die Bewilligung vorläufig erfolgt ist, da in diesem Fall kein Vertrauensschutz besteht. Eine Empfängerin müsse offensichtliche Überzahlungen erkennen und prüfen.
Das Landgericht München II hat einen mehrfach vorbestraften Mann wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu 6 Jahren 10 Monaten Haft verurteilt und die anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet. Die Kammer sah den Angeklagten trotz Bestreitens der Tat auf Grundlage der Beweise als überführt an und stufte ihn als weiterhin gefährlich für die Allgemeinheit ein.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die gesetzlichen Regelungen zur Mindestgewinnbesteuerung bei Körperschaft- und Gewerbesteuer verfassungsgemäß sind. Die Begrenzung des Verlustvortrags auch in besonderen Konstellationen wie dem „bilanzsteuerrechtlichen Umkehreffekt“ verstößt weder gegen den Gleichheitssatz noch gegen die Eigentumsgarantie.
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen drei Frauen Anklage wegen gemeinschaftlichen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs erhoben, die als Abholerinnen bei einer falsche-Polizisten-Masche vor allem ältere Menschen um Wertsachen im Gesamtwert von rund 225.000 Euro gebracht haben sollen. Eine geplante Geldübergabe von 100.000 Euro konnte die Polizei rechtzeitig verhindern.
Das Verwaltungsgericht Dresden hat entschieden, dass einem siebenjährigen Grundschüler die Nutzung der S-Bahn für den Schulweg zumutbar ist und kein Anspruch auf einen Schülerspezialverkehr besteht. Der gesamte Weg weise keine besonderen Gefahren über das übliche Maß hinaus auf und könne mit den Eltern eingeübt werden.