Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Justizminister Christian Heinz hat am heutigen Freitag Dr. Mirko Schulte zum Vizepräsidenten des Landgerichts Kassel ernannt. Ihm wird das Amt zum 1. Oktober 2025 übertragen.
Im Verfahren gegen „Querdenken“-Gründer Michael Ballweg haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung Revision gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart eingelegt. Ballweg war nur wegen geringfügiger Steuerdelikte verwarnt und in wesentlichen Anklagepunkten freigesprochen worden.
Ein Ehepaar aus dem Ammerland scheiterte vor dem Oberlandesgericht Oldenburg mit seiner Klage gegen die Bank auf Rückerstattung von knapp 41.000 Euro, die durch eine Phishing-Attacke erbeutet wurden. Das Gericht sah grobe Fahrlässigkeit der Ehefrau, die auf einer gefälschten Website sensible Bankdaten eingegeben und einen PushTAN-Registrierungslink weitergegeben hatte.
Das Verwaltungsgericht Potsdam hat den Antrag einer abgeschobenen jesidischen Familie abgelehnt, die Bundesrepublik Deutschland zur Rückholung und Wiedereinreise zu verpflichten. Das Gericht sah weder einen Anspruch auf Rückabwicklung der Abschiebung noch drohende Verfolgung oder Abschiebungsverbote.
Das Landgericht Berlin hat einen 29-jährigen Mann wegen Mordes an seiner ehemaligen Lebensgefährtin zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Angeklagte tötete die Mutter seines Kindes aus Eifersucht mit mindestens 85 Messerstichen im Hausflur eines Mehrfamilienhauses; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Am 6. August 2025 wurde die Vorsitzende Richterin Sylvia Voigt zur Vizepräsidentin am Sächsischen Landessozialgericht ernannt.
Die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Dresden hat einen sächsischen Polizeibeamten wegen Aufrufs zu Corona-Verstößen und staatskritischer Äußerungen aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Das Gericht sah das erforderliche Vertrauen in seine Amtsausübung als endgültig zerstört an; gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.
Das Verwaltungsgericht Gießen hat das Auswahlverfahren zur Besetzung der Präsidentenstelle am Amtsgericht Gießen vorläufig gestoppt und dem Hessischen Justizministerium eine erneute, nachvollziehbar begründete Entscheidung aufgegeben. Die gerichtliche Überprüfung stellte Mängel bei der Beurteilung der Bewerber fest, weshalb das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und der Hessische Verwaltungsgerichtshof nun über die Beschwerde des Landes Hessen entscheidet.
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Bundesregierung der AfD-Fraktion den Ergebnisbericht der externen Qualitätskontrolle der GIZ für 2018 zugänglich machen muss. Die Ablehnung durch das BMZ sei rechtswidrig gewesen, da eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nicht ausreichend dargelegt wurde.
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat vorläufig die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens gegen das geplante Gewerbegebiet „Hintere Mult“ in Weinheim festgestellt und der Stadt untersagt, das Bebauungsplanverfahren vorerst weiterzuführen. Das Gericht sieht eine hohe Wahrscheinlichkeit der Zulässigkeit des Begehrens und will eine faktische Erledigung durch Zeitablauf verhindern.
Das Landgericht München I hat ein ehemaliges Vorstandsmitglied einer Münchner Bank zur Zahlung von einer Million Euro sowie zum Ersatz sämtlicher Schäden aus einem risikobehafteten Steuerstrukturmodell verurteilt. Die Kammer bejahte eine Pflichtverletzung nach dem Aktiengesetz und sah das Handeln des Beklagten als mitursächlich für die Insolvenz der Bank an.
Ein ehemaliger Bürgermeister aus dem Münsterland und ein Mitangeklagter wurden wegen Bestechlichkeit bzw. Bestechung zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt, weil sie im Zusammenhang mit kommunalen Bauprojekten unrechtmäßige Vereinbarungen getroffen hatten. Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen verworfen – das Urteil ist rechtskräftig.