Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Das Sozialgericht Mainz hat entschieden, dass gesetzlich Krankenversicherte keinen Anspruch auf Kostenübernahme für das Abnehmpräparat „Wegovy“ haben. Das Mittel gelte als sogenanntes „Lifestyle-Produkt“ und sei daher von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu finanzieren. Der Ausschluss sei verfassungsgemäß und nur bei lebensbedrohlichen Erkrankungen möglicherweise nicht anwendbar – eine solche liege hier nicht vor
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Landwirtschaftskammer NRW die genetische Bewertung der Eber eines staatlich anerkannten Schweinezuchtverbands aus dem 10. Warentest für Mastferkel nicht veröffentlichen durfte. Die Veröffentlichung verletze die Berufsfreiheit des Klägers, da sie seine Marktchancen beeinträchtige, ohne dass dafür eine ausreichende gesetzliche Grundlage bestanden habe. Der 21. Senat gab der Klage des Zuchtverbands nun statt und änderte das Urteil der Vorinstanz.
Die Jugendkammer des Landgerichts Würzburg hat einen heute 22-jährigen Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem Übergriff zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat die Normenkontrollanträge gegen den Bebauungsplan der Stadt Ochtrup zur Errichtung eines Krematoriums im Industriegebiet abgewiesen. Die Planung eines Sondergebiets für ein Krematorium ohne Abschiedsraum sei rechtlich nicht zu beanstanden und berücksichtige hinreichend die Nutzungskonflikte und Schutzbedürfnisse. Die Revision wurde nicht zugelassen, es bleibt den Antragstellerinnen die Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht.
Das Landgericht Stuttgart hat einen 47-jährigen Mann wegen Totschlags an seiner Partnerin zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der Mann hatte die Leiche der Frau in einem Treppenverschlag eingemauert, wo sie Monate später entdeckt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Mannes verworfen, der vom Landgericht Ulm wegen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden war. Der 61-Jährige hatte im April 2024 einen Wohnungsbrand gelegt, um sich das Leben zu nehmen, wobei er auch den Tod seiner pflegebedürftigen Mutter in Kauf nahm. Das Urteil ist nun rechtskräftig.
Die Bundesanwaltschaft hat vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts Berlin Anklage gegen den türkischen Staatsangehörigen Mehmet K. erhoben. Ihm wird vorgeworfen, sich als leitendes Mitglied an der als terroristisch eingestuften PKK beteiligt und unter anderem deren Aktivitäten in mehreren deutschen Regionen koordiniert zu haben. Mehmet K. befindet sich seit seiner Festnahme im November 2024 in Untersuchungshaft.
Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Mannes verworfen, der zusammen mit seiner Ehefrau wegen zweifachen Mordes zu lebenslanger Haft mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verurteilt worden war. Das Paar hatte zwei Frauen aus der Ukraine getötet, um deren Neugeborenes als eigenes Kind auszugeben. Mit der Entscheidung ist das Urteil des Landgerichts Mannheim nun rechtskräftig.
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat dem Eilantrag des Frankfurter Polo-Clubs stattgegeben und die Durchführung eines Polo-Turniers im Landschaftsschutzgebiet Frankfurt-Nied erlaubt. Entgegen der Einschätzung der Stadt Frankfurt sah das Gericht keine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes oder des Schutzzwecks. Die Veranstaltung sei zeitlich eng begrenzt und habe lediglich vorübergehende Auswirkungen auf das Gebiet.
Eltern wollten per Eilantrag durchsetzen, dass ihre Tochter in der Schule täglich ein Essen mit Fleisch oder Fisch erhält, scheiterten damit jedoch vor dem Verwaltungsgericht Freiburg. Auch ihre dagegen eingelegten Beschwerden wies der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zurück: Die Eltern handelten ohne Anwalt, die Tochter war rechtlich nicht beschwerdebefugt. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Die Generalstaatsanwaltschaft München hat Anklage gegen einen 62-jährigen Mann aus Erlangen erhoben, der unter Verdacht steht, ohne Genehmigung Kriegswaffen – darunter AK-47 und Uzi-Maschinenpistolen – sowie vollautomatische Schusswaffen und Munition besessen zu haben. Die Waffen wurden im November 2024 bei Durchsuchungen seines Appartements und der Kellerräume im Rahmen eines anderen Ermittlungsverfahrens entdeckt. Der Mann sitzt seitdem in Untersuchungshaft; über die Eröffnung des Hauptverfahrens muss nun das Amtsgericht Erlangen entscheiden.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass Abwendungsvereinbarungen zur Vermeidung des Vorkaufsrechts in den sozialen Erhaltungsgebieten „Boxhagener Platz“, „Falkplatz“, „Luisenstadt“ und „Graefestraße“ weiterhin wirksam sind. Immobiliengesellschaften hatten argumentiert, die Verträge seien nach einem späteren Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nichtig oder kündbar – dem folgte das Gericht nicht.