Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Das Oberlandesgericht Köln hat die Beschwerden der Staatsanwaltschaft Bonn und mehrerer Nebenkläger gegen die Teilabtrennung von Tatvorwürfen im Verfahren gegen einen Bonner Kinder- und Jugendpsychiater als unzulässig verworfen. Das Landgericht Bonn kann daher zunächst nur über zehn Fälle weiter verhandeln, während umfangreiche Nachermittlungen in den übrigen Fällen erfolgen.
Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat die Organklage der CDU-Landtagsfraktion gegen Ministerpräsident Schweizer zurückgewiesen. Grundsätzlich rechtfertigten das Pressestatement und die anschließende Social-Media-Berichterstattung über designierte rheinland-pfälzische Bundesministerinnen keine Verletzung des Gebots parteipolitischer Neutralität.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den dinglichen Arrest in das Vermögen dreier Beklagter bestätigt, die Käuferinnen über die Lieferfähigkeit von Luxusfahrzeugen – darunter drei Ferrari Purosangue und ein Mercedes-AMG One – getäuscht haben sollen. Die Klägerinnen machten Anzahlungen in Millionenhöhe, ohne dass eine Lieferung erfolgte, und konnten ihre Ansprüche sowie den Arrestgrund glaubhaft darlegen.
Nach dem schweren FlixBus-Unfall auf der A9 mit vier Toten und 46 Verletzten hat die Staatsanwaltschaft Leipzig Anklage gegen den Busfahrer erhoben. Ihm wird fahrlässige Tötung und Körperverletzung in mehreren Fällen vorgeworfen; das Amtsgericht Eilenburg entscheidet nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat bestätigt, dass das LKA NRW Motorräder, Zulassungsbescheinigungen und Grundstücke ehemaliger Bandidos-Mitglieder sicherstellen durfte. Nach Auffassung des Gerichts hatten die Eigentümer die Gegenstände bewusst zur Förderung der verbotenen Vereinszwecke überlassen.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine verspätete Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen im sogenannten „Lebensmittelpranger“ gestoppt. Nach Ansicht der Richter verletzte die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs die Berufsfreiheit des betroffenen Unternehmens, weil eine Publikation nach 17 Monaten weder aktuell noch verhältnismäßig war.
Im Rahmen einer Feierstunde mit Justizminister Philipp Fernis nahm Anstaltsleiter Prof. Dr. Jörn Patzak heute für die Justizvollzugsanstalt Wittlich den Preis der Bundesarbeitsgruppe Suizidprävention entgegen. Zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter der Politik sowie der Presse waren der Einladung zu der feierlichen Übergabe gefolgt.
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat den Eilantrag eines AfD-Landtagsabgeordneten abgelehnt, zur Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen am 21. September 2025 zugelassen zu werden. Das Gericht verwies auf das Wahlprüfungsverfahren und sah keine offensichtliche Rechtswidrigkeit im Ausschluss wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue.
Die Staatsanwaltschaft Köln hat Anklage gegen den mutmaßlichen Kopf einer Drogengruppe erhoben, die im großen Stil Marihuana und Kokain gehandelt haben soll. Die Vorwürfe reichen von bandenmäßigem Drogenhandel über Geiselnahme bis hin zu Sprengstoffanschlägen.
Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat den Eilantrag des Eigentümers eines Brandgeländes in Dithmarschen gegen eine Entsorgungsanordnung überwiegend abgelehnt. Der Eigentümer bleibt für die Beseitigung der Abfälle verantwortlich, lediglich ein Verbot zur künftigen Ablagerung hätte sich nach Ansicht des Gerichts an den Pächter richten müssen.
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Hamburg zur tödlich verlaufenen Zahnsanierungs-Narkose teilweise aufgehoben: Bei dem verurteilten Anästhesisten Dr. A betrifft dies nur die Strafzumessung, beim freigesprochenen Zahnarzt Dr. M den gesamten Freispruch. Das Verfahren wird insoweit zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen.
Das Verbot eines für die Zeit vom 26. bis 31. August 2025 im Kölner Grüngürtel geplanten Protestcamps unter dem Motto „Rheinmetall entwaffnen“ ist voraussichtlich rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom heutigen Tag entschieden und damit einen Eilantrag der Veranstalter abgelehnt.