Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
KARLSRUHE, 20. August 2025 (JPD) – Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Untätigkeit des Wahlprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages nicht zur Entscheidung angenommen. Die Kammer stellte fest, dass der Rechtsweg der Wahlprüfung nach Art. 41 Abs. 2 GG vorrangig ist (Beschluss vom 13. August 2025, 2 BvR 957/25).
KARLSRUHE, 20. August 2025 (JPD) – Die Wiederaufnahmeklage zweier Eigentümer gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Südanbindung des Entwicklungszentrums Weissach ist vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe erfolglos geblieben. Das Gericht stellte fest, dass die gesetzlichen Voraussetzungen zur Durchbrechung der Rechtskraft nicht erfüllt sind (Az. 9 K 2889/24).
Kassel, 13. August 2025 (JPD) – Bernd Karber ist zum Vorsitzenden Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof ernannt worden. Der Präsident des Gerichts, Dr. h.c. Schönstädt, überreichte ihm die Urkunde des Hessischen Staatsministers der Justiz und für den Rechtsstaat. Karber übernimmt den Vorsitz des 10. Senats, der unter anderem für Sozialrecht, Verkehrsrecht und Krankenhausrecht zuständig ist.
BERLIN, 20. August (JPD) – Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen den ehemaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und den früheren parlamentarischen Staatssekretär Dr. Gerhard Schulz Anklage wegen Falschaussage im Pkw-Maut-Untersuchungsausschuss erhoben. Beide sollen im Ausschuss zu Vertragsverhandlungen mit den Maut-Betreibern bewusst falsche Angaben gemacht haben; die Beschuldigten bestreiten die Vorwürfe.
Das Landgericht Göttingen hat einer schwerstgeschädigten Patientin wegen grober Behandlungsfehler bei ihrer Geburt ein Schmerzensgeld von einer Million Euro zugesprochen – die bislang höchste Summe dieser Art am Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Klage privater Grundstückseigentümer auf höhere Kostenübernahme für passiven Schallschutz durch den Flughafen BER abgewiesen. Erstattet werden nur die sogenannten Differenzkosten, da die Bauherren ihre Anträge verspätet gestellt und Vorgaben des Bebauungsplans nicht beachtet hatten.
Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hat wegen des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt im Dezember 2024 Anklage gegen einen 50-jährigen Arzt aus Saudi-Arabien erhoben. Ihm werden sechs Morde, zahlreiche Mordversuche sowie gefährliche Körperverletzungen und Eingriffe in den Straßenverkehr zur Last gelegt.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den Eilantrag einer privaten Grundschule im Kreis Wesel abgelehnt und bestätigt, dass die Bezirksregierung Düsseldorf die Betriebsgenehmigung zum 31. Juli 2025 wirksam entzogen hat. Ausschlaggebend waren gravierende Mängel in der Unterrichtsversorgung, Verstöße gegen Genehmigungsvoraussetzungen sowie Zweifel an der persönlichen und wirtschaftlichen Zuverlässigkeit der Schulleitung.
Das Oberlandesgericht Köln hat die Beschwerden der Staatsanwaltschaft Bonn und mehrerer Nebenkläger gegen die Teilabtrennung von Tatvorwürfen im Verfahren gegen einen Bonner Kinder- und Jugendpsychiater als unzulässig verworfen. Das Landgericht Bonn kann daher zunächst nur über zehn Fälle weiter verhandeln, während umfangreiche Nachermittlungen in den übrigen Fällen erfolgen.
Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat die Organklage der CDU-Landtagsfraktion gegen Ministerpräsident Schweizer zurückgewiesen. Grundsätzlich rechtfertigten das Pressestatement und die anschließende Social-Media-Berichterstattung über designierte rheinland-pfälzische Bundesministerinnen keine Verletzung des Gebots parteipolitischer Neutralität.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den dinglichen Arrest in das Vermögen dreier Beklagter bestätigt, die Käuferinnen über die Lieferfähigkeit von Luxusfahrzeugen – darunter drei Ferrari Purosangue und ein Mercedes-AMG One – getäuscht haben sollen. Die Klägerinnen machten Anzahlungen in Millionenhöhe, ohne dass eine Lieferung erfolgte, und konnten ihre Ansprüche sowie den Arrestgrund glaubhaft darlegen.
Nach dem schweren FlixBus-Unfall auf der A9 mit vier Toten und 46 Verletzten hat die Staatsanwaltschaft Leipzig Anklage gegen den Busfahrer erhoben. Ihm wird fahrlässige Tötung und Körperverletzung in mehreren Fällen vorgeworfen; das Amtsgericht Eilenburg entscheidet nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens.