Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Ein Reisender durfte nach schweren Unwettern in Norditalien kostenfrei von einer Pauschalreise zurücktreten. Das Landgericht Frankfurt am Main bestätigte in zweiter Instanz, dass außergewöhnliche Umstände vorlagen, die eine Entschädigungspflicht ausschließen.
Mit der KI-Anwendung MAKI unterstützt Niedersachsen seit 2023 die Justiz bei der Bearbeitung massenhafter Fluggastentschädigungsklagen – nun schließen sich auch Brandenburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen dem Pilotprojekt an. Ziel ist es, die Gerichte an großen Flughäfen durch digitale Assistenzsysteme zu entlasten und die Verfahrensbearbeitung effizienter zu gestalten.
Am Landgericht Schweinfurt haben zwei erfahrene Juristinnen zentrale Führungspositionen übernommen: Kerstin Leitsch leitet bereits seit Oktober 2024 die 2. Zivilkammer, Melanie Roth übernahm nun zum 1. Juli 2025 den Vorsitz zweier Strafkammern. Beide kehren damit in hervorgehobener Funktion an ihren langjährigen Dienstort zurück.
Ein Behandlungsvertrag kommt nicht zustande, wenn der Bestellvorgang auf einer zahnärztlichen Online-Plattform durch eine nicht bevollmächtigte Dritte – hier: eine in Brasilien ansässige Zahnärztin – ausgelöst wird. Das Amtsgericht München verneinte das Vorliegen einer wirksamen Willenserklärung der Beklagten und wies die Zahlungsklage ab.
Am 11. Juli 2025 beginnt vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth der Prozess gegen einen Mann, dem heimtückischer Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen werden. Er soll einen 42-Jährigen aus dem Hinterhalt erstochen und dessen Ehefrau verletzt haben – mutmaßlich aus Eifersucht.
Zum Ausbildungsstart am 1. September 2025 wird die Ausbildung im Rechtspflegerdienst und allgemeinen Justizdienst in Hessen umfassend modernisiert. Die Reformen umfassen unter anderem frühere Wiederholungsprüfungen, digitale Eignungstests und eine neue Übungsumgebung für die Arbeit mit der eAkte.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Klage eines Anwohners gegen den geplanten Ausbau der B 236 in Nachrodt-Wiblingwerde abgewiesen und die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses der Bezirksregierung Arnsberg bestätigt. Das Gericht hält das Vorhaben – einschließlich Brückenneubau, Gasleitungsverlegung und Begradigung der Straßenführung – für erforderlich und rechtlich nicht zu beanstanden. Auch die Auswirkungen auf ein denkmalgeschütztes Anwesen und eine historische Lindenallee wurden nach Ansicht des Gerichts korrekt abgewogen.
Das Landgericht Leipzig hat Meta wegen schwerwiegender Datenschutzverstöße zur Zahlung von 5.000 Euro an einen Facebook-Nutzer verurteilt. Grundlage war die datenschutzrechtswidrige Nutzung der „Business Tools“, mit denen Meta umfangreiches Nutzertracking betreibt und dabei Persönlichkeitsrechte massiv verletzt.
Das Hamburgische Verfassungsgericht hat sämtliche Anträge der Volksinitiative „Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung“ als unzulässig oder unbegründet abgewiesen. Weder die Modalitäten des gescheiterten Volksbegehrens noch die Feststellung des Nichtzustandekommens durch den Senat verletzten verfassungsrechtlich geschützte Rechte der Initiative.
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Stadt Chemnitz der Stadtratsfraktion PRO CHEMNITZ/Freie Sachsen keine Räumlichkeiten für eine öffentliche Sitzung mit dem rechtsextremen Aktivisten Martin Sellner zur Verfügung stellen muss. Die geplante Veranstaltung diene nicht den Aufgaben einer Stadtratsfraktion und verstoße zudem gegen die Benutzungsordnung der Stadt.
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat den Abschuss eines Goldschakals auf Sylt erlaubt und die Beschwerde einer Umweltvereinigung abgewiesen. Der Senat sah ernste landwirtschaftliche Schäden als hinreichend belegt und zumutbare Alternativen wie Schutzzäune oder Betäubung als nicht ausreichend wirksam an.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat den Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe gegen die geplante jahrelange Unterbrechung der Gäubahn abgelehnt. Die Richter sahen keine relevanten neuen Umstände, die einen Widerruf des Planfeststellungsbeschlusses zum Projekt Stuttgart 21 rechtfertigen würden.