Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verzögerungsbeschwerde gegen die Dauer eines Wahlprüfungsverfahrens zurückgewiesen. Die Verfahrensdauer von knapp 20 Monaten sei angesichts der Bedeutung anderer wahlrechtlicher Verfahren nicht unangemessen gewesen.
In Mayen hat Justizminister Philipp Fernis den bisherigen Direktor des Amtsgerichts, Joachim Anheier, offiziell verabschiedet und Dr. Marcel Heinemann als neuen Direktor in sein Amt eingeführt. Fernis würdigte Anheiers Verdienste und hob zugleich die langjährige Erfahrung und Kompetenz Heinemanns hervor, der das Gericht bereits seit Oktober 2024 leitet.
Das OVG Koblenz hat den Eilantrag des AfD-Politikers Joachim Paul gegen seine Nichtzulassung zur Ludwigshafener OB-Wahl abgelehnt. Das Gericht betonte, dass Wahlentscheidungen grundsätzlich nur im Wahlprüfungsverfahren überprüft werden können, und verwies zudem auf erhebliche Zweifel an Pauls Verfassungstreue wegen seiner Unterstützung sogenannter Remigrationspläne.
Die Bundesanwaltschaft hat einen US-Staatsangehörigen wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit angeklagt. Er soll chinesischen Stellen angeboten haben, militärische Informationen der USA weiterzugeben; er sitzt seit November 2024 in Untersuchungshaft.
Das Landgericht Chemnitz hat einen Mann wegen Mordes an der neunjährigen Tochter seiner früheren Lebensgefährtin zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof wies die Revision zurück und bestätigte die besondere Schwere der Schuld.
Ein 53-jähriger Mann aus Rhauderfehn ist rechtskräftig zu sieben Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der BGH verwarf seine Revision gegen das Urteil des Landgerichts Aurich wegen mehrfacher Vergewaltigung und sexuellen Übergriffen als unbegründet.
Ein Münchner Rikscha-Fahrer wurde wegen unerlaubter gewerblicher Tätigkeit im Englischen Garten zu einem Bußgeld von 55 Euro verurteilt. Das Amtsgericht München sah es als erwiesen an, dass er regelmäßig Fahrgäste beförderte und damit Einnahmen erzielen wollte, auch wenn die Fahrten als „gratis“ beworben wurden.
Mecklenburg-Vorpommerns Justiz wächst weiter: 38 Proberichterinnen und Proberichter wurden 2025 bereits eingestellt, so viele wie seit über 20 Jahren nicht mehr. Ein großer Teil kommt aus dem Land selbst, 16 von ihnen gehen an die Staatsanwaltschaften.
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat das vom Polizeipräsidium Köln verhängte Verbot gegen das Protestcamp „Rheinmetall entwaffnen“ aufgehoben. Die Richter stellten klar, dass von den geplanten Veranstaltungen keine Gefahr ausgehe und die Versammlungsfreiheit zu schützen sei. Das Camp mit rund 500 Teilnehmern darf Ende August am Fernsehturm Colonius stattfinden.
Das OVG Mecklenburg-Vorpommern hat entschieden, dass Caterer beim Festival „Jamel rockt den Förster“ Glasflaschen und Glasbehältnisse verwenden dürfen. Die Beschwerde der Versammlungsbehörde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin blieb ohne Erfolg.
Das Polizeipräsidium Mönchengladbach darf zwei Fans des Hamburger SV untersagen das Stadtgebiet Mönchengladbach, am Tag des Auswärtsspiels des HSV gegen Borussia Mönchengladbach am 24. August 2025 zu betreten. Das hat die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf soeben mit zwei Beschlüssen entschieden und damit die Eilanträge der beiden Fußballfans gegen die Verfügungen des Polizeipräsidiums Mönchengladbach vom 15. August 2025 abgelehnt.
Das auf einer Grünfläche am Bundeskanzleramt befindliche Protestcamp ist weiterhin als eine Versammlung anzusehen. Das Oberverwaltungsgericht hat einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt. Die Polizei hatte mit Bescheid vom 21. August 2025 festgestellt, dass die angemeldete Zusammenkunft nicht mehr die Eigenschaft einer Versammlung im Sinne des Versammlungsfreiheitsgesetzes Berlin erfülle, und das Camp in der Folge geräumt.