Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine Aufnahmezusage im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan nicht automatisch einen Anspruch auf ein Visum begründet. Erforderlich ist weiterhin eine persönliche Vorsprache zur Sicherheitsüberprüfung, die im entschiedenen Fall noch nicht erfolgt war.
Die Generalstaatsanwaltschaft München hat eine 37-jährige Syrien-Rückkehrerin wegen Mitgliedschaft im IS und Verletzung der Fürsorgepflicht gegenüber ihren Kindern angeklagt. Die Frau befindet sich seit Mai 2025 in Untersuchungshaft, während ihre vier Kinder bei der Großmutter leben. Das Oberlandesgericht München muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden.
In Düsseldorf hat die nordrhein-westfälische Justiz die erste Sicherheitskonferenz für ihre Bediensteten abgehalten. Justizminister Limbach stellte klar, dass Angriffe auf Justizbeschäftigte auch Angriffe auf den Rechtsstaat seien. Die Konferenz soll zu nachhaltigen Schutzkonzepten führen, flankiert von einer „Grundsatzerklärung gegen Gewalt“.
Das Bundesverwaltungsgericht hat sechs Revisionsverfahren zu Dublin-Überstellungen nach Italien ausgesetzt. Grund ist ein beim EuGH anhängiges Verfahren (C-458/24 „Daraa“), das die Folgen einer fehlenden Aufnahmebereitschaft Italiens klären soll.
In Mainz ist der vierte rheinland-pfälzische Insolvenzrechtstag eröffnet worden. Justizminister Philipp Fernis betonte die Bedeutung des Austauschs im Insolvenz- und Sanierungsrecht und zeigte sich trotz hoher Insolvenzzahlen optimistisch für die wirtschaftliche Entwicklung.
Der BFH hat entschieden, dass Rückversicherer Zinsen auf Depotverbindlichkeiten gewerbesteuerlich hinzurechnen müssen. Eine Ausnahme nach dem Vorbild des Bankenprivilegs oder bestimmter Erstversicherungsunternehmen gilt nicht.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Verurteilung wegen Beleidigung als unzulässig verworfen. Der Beschwerdeführer hatte Politikerinnen auf YouTube massiv herabgewürdigt und sich erfolglos auf Meinungs- und Kunstfreiheit berufen.
Das Verwaltungsgericht Münster hat den Widerruf eines Abschiebungsverbots für ein tadschikisches IS-Mitglied bestätigt. Nach Einschätzung des Gerichts droht dem Mann in Tadschikistan weder Folter noch eine erneute Strafverfolgung für seine in Deutschland abgeurteilten Taten.
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat die Ablehnung eines Asylfolgeantrags einer afghanischen Frau durch das BAMF für rechtswidrig erklärt. Ausschlaggebend war ihr nach einer gescheiterten Abschiebung verschlechterter Gesundheitszustand. Das BAMF muss nun neu prüfen, ob der Frau in Griechenland eine unmenschliche Behandlung droht.
Das Landgericht München II hat vier Angeklagte wegen eines Mordkomplottes gegen einen Ehemann in Odelzhausen verurteilt. Zwei Angeklagte erhielten lebenslange Freiheitsstrafen, zwei weitere je zehn Jahre Haft. Das Opfer überlebte schwer verletzt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die JAV-Wahl 2024 beim BND in Pullach für ungültig erklärt. Grund ist, dass die beteiligten Stipendiaten am Wahltag nicht als Beschäftigte der Dienststelle galten und die gesetzliche Mindestbeschäftigungsdauer nicht erfüllten. Die Wahl von fünf Vertretern war daher rechtswidrig.
Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat entschieden, dass die AfD-Stadtratsfraktion mit drei Mitgliedern weiterhin als Fraktion im Stadtrat behandelt werden muss. Der Beschluss erfolgte, nachdem der Oberbürgermeister den Fraktionsstatus kurz vor der Neubesetzung von Ausschüssen aberkannt hatte. Die Entscheidung sichert der Fraktion ihre Rechte im Stadtrat.