Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat die Verordnung über die Nationalparkregion Sächsische Schweiz überwiegend bestätigt. Nur einzelne Regelungen – etwa zur Natura-2000-Ausweisung, zu bestimmten Flurstücken und zum Luftverkehr – wurden für unwirksam erklärt (Az. 4 C 38/23).
Am vergangenen Freitag hat Justizminister Philipp Fernis Dr. Sandra Gitzel als neue Direktorin des Amtsgerichts Grünstadt feierlich in ihr Amt eingeführt. Dr. Gitzel folgt auf Michael Goldschmidt, der heute offiziell in den Ruhestand verabschiedet wurde.
Stefanie Rüntz ist die neue Präsidentin des Landgerichts Bonn. Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach hat ihr in Düsseldorf die Versetzungsurkunde mit Wirkung zum 1. September 2025 ausgehändigt. Die 56-jährige Juristin folgt damit auf Dr. Stefan Weismann, der Ende Mai 2025 in den Ruhestand getreten ist.
Das Oberverwaltungsgericht hat die Aussetzung des Aufnahmeverfahrens im Rahmen der „Überbrückungsliste“ bzw. des „Ortskräfteverfahrens“ durch die Bundesregierung bestätigt. Die Erklärung einer Aufnahmebereitschaft vermittelt nach Auffassung des Gerichts keinen Visumanspruch, sondern ist lediglich eine politische Entscheidung ohne individuelle Rechtswirkung.
Der Bürgermeister von Mönsheim ist mit einem Eilantrag gegen das vom Landratsamt Enzkreis verhängte Verbot der Führung der Dienstgeschäfte gescheitert. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe bestätigte die Maßnahme wegen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, erklärte das Hausverbot jedoch teilweise für unverhältnismäßig.
Die Justizministerin Sachsen-Anhalts hat Matthias Böttcher (38) zum Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg ernannt. Böttcher ist seit 2024 dort tätig und bearbeitet vor allem Staatsschutzsachen sowie bedeutende Verfahren wie den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Ratsmitglieder rechtzeitig über den Standortwechsel des Opern-Neubaus informiert wurden. Eine Klage der Ratsfraktion DIE LINKE und eines Ratsmitglieds blieb ohne Erfolg.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat das von der Stadt Frankfurt ausgesprochene Verbot der Demonstration „United4Gaza“ aufgehoben. Die Versammlung darf am 30. August 2025 stattfinden, da die Gefahrenprognose der Stadt keine unmittelbare Gefahr für Verfassungsgüter belegte.
Das Landgericht Köln hat entschieden, dass nach einem Unfall in Österreich die dortigen Verkehrsregeln gelten, auch wenn alle Beteiligten Deutsche sind. Ein Autofahrer, der trotz gesetzten Blinkers und erkennbarer Abbiegeabsicht links überholt hatte, wurde als allein verantwortlich für den Unfall eingestuft. Die Klage auf Schadensersatz blieb ohne Erfolg.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde eines salafistischen Predigers gegen die Nichtzulassung der Revision verworfen. Damit bleibt die Ausweisung des Mannes nach Tunesien rechtskräftig. Lediglich das ursprünglich verhängte 20-jährige Einreise- und Aufenthaltsverbot wurde aufgehoben.
Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat das von der Stadt verhängte Verbot der für Samstag geplanten Pro-Palästina-Demo aufgehoben. Nach Auffassung des Gerichts fehlte es an einer hinreichenden Gefahrenprognose, um ein Versammlungsverbot zu rechtfertigen.
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat dem EuGH Fragen zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie vorgelegt. Streitpunkt ist, ob für den Rhein ein einheitliches nationales Maßnahmenprogramm erforderlich ist oder ob mehrere koordinierte Landesprogramme genügen.