Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass Bundesbeamte Anspruch auf zehn Tage vergüteten Vaterschaftsurlaub direkt aus EU-Recht haben. Hintergrund ist die nicht fristgerechte Umsetzung der Vereinbarkeitsrichtlinie durch Deutschland.
Die Generalstaatsanwaltschaft München hat vor dem Landgericht Augsburg Anklage gegen vier Männer wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben. Die Tat soll von homophoben Motiven begleitet gewesen sein, drei Beschuldigte sitzen weiterhin in Untersuchungshaft.
Nach dem Angriff auf ein israelisches Rüstungsunternehmen in Ulm hat das Staatsschutzzentrum Baden-Württemberg die Ermittlungen übernommen. Mehrere Tatverdächtige stehen im Verdacht, einer extremistischen Gruppierung anzugehören.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass JazzRadio Berlin seine UKW-Frequenz 106,8 MHz nur noch bis Ende 2025 nutzen darf. Ab 2026 übernimmt ein elektronisches Musikprogramm die Frequenz – eine Entscheidung der mabb, die das Gericht bestätigte.
Das Amtsgericht Hannover hat einer fristlosen Kündigung wegen rassistischer Beleidigungen stattgegeben. Das Gericht verurteilte die Beklagte zur Räumung ihres Wohnhauses.
Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilungen von AfD-Politiker Björn Höcke wegen Verwendens der SA-Parole „Alles für Deutschland“ bestätigt. Damit sind die Urteile des Landgerichts Halle rechtskräftig.
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat einen Eilantrag gegen Lärmbeschränkungen einer geplanten Kundgebung am Nikolaiort abgewiesen. Die Auflagen der Stadt, darunter ein Maximalpegel von 70 Dezibel, bleiben damit bestehen.
Der Rechtsausschuss des Landtags NRW tagte im Oberlandesgericht Köln. Im Fokus standen Medienrecht, Digitalisierung und die Herausforderungen der Justiz in NRW.
Der Bundesgerichtshof hat das Koblenzer Urteil gegen eine IS-Anhängerin wegen Versklavung einer Jesidin teilweise aufgehoben. Die Frau bleibt schuldig, das Strafmaß muss jedoch neu verhandelt werden.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat ein IS-Mitglied wegen des Messerangriffs in Solingen zu lebenslanger Haft mit Sicherungsverwahrung verurteilt. Drei Menschen wurden getötet, mehrere weitere verletzt.
Der Bundesgerichtshof hat die Sicherungsverwahrung eines Mannes bestätigt, der über Jahrzehnte Kinder schwer missbrauchte. Damit ist das Urteil des Landgerichts Chemnitz rechtskräftig.
Die Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen acht mutmaßliche Mitglieder der rechtsextremen Terrorgruppe „Sächsische Separatisten“. Sie sollen den gewaltsamen Umsturz geplant und Anschläge vorbereitet haben.