Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Das Landgericht München I hat eine ehemalige Bankangestellte wegen schweren Diebstahls und weiterer Delikte zu drei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Ein Mitangeklagter erhielt Dauerarrest wegen Geldwäsche.
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Samuel Koch nach seinem Unfall bei „Wetten, dass..?“ möglicherweise gesetzlich unfallversichert ist. Ob sein Sturz in der ZDF-Show unter den Schutz fällt, muss das Landessozialgericht prüfen.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein dreijähriges polizeiliches Messerverbot rechtswidrig ist. Nur das Verbot von Armbrüsten und Pfefferspray bleibt bestehen, da hierfür eine Grundlage im Waffengesetz existiert.
Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat entschieden, dass ein historisches Köhlerhaus in Balve trotz Abrissverfügung erhalten bleiben muss. Der Denkmalschutz überwiegt die von der Behörde angeführten Sicherheitsbedenken.
Das OLG Stuttgart hat im Verfahren um den Messerangriff in Mannheim eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt. Da keine Revision eingelegt wurde, ist das Urteil nun rechtskräftig.
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass Kraneigentümer, Aufbauunternehmen und Geschäftsführer nach einem tödlichen Kranunfall in Bad Homburg gesamtschuldnerisch haften. Der mit der wiederkehrenden Prüfung betraute Sachverständige bleibt hingegen ohne Haftung.
Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Klage gegen die Umnutzung eines ehemaligen Schwesternwohnheims zu einer Obdachlosenunterkunft abgewiesen. Die geplante Einrichtung verletzt nach Auffassung der Kammer keine Nachbarrechte und berücksichtigt Sicherheits- und Rücksichtnahmemaßnahmen. Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingelegt werden.
Ein Bürger scheiterte vor dem Verwaltungsgericht Hannover mit seiner Klage gegen Vielfaltsampeln. Das Gericht sah keine Verletzung von Grundrechten und wies die Klage ab.
Der Bundesgerichtshof bestätigt die Verurteilung einer Ärztin wegen Gefälligkeitsattesten in der Corona-Pandemie. Das Urteil des Landgerichts Dresden ist damit rechtskräftig.
Das OLG Stuttgart weist die Unterlassungsklage gegen die Lidl Plus App ab: Die Nutzung gilt rechtlich als „kostenlos“, da Verbraucher keinen Geldpreis zahlen müssen. Revision zum BGH zugelassen.
Der BGH klärt die Berechnung von Zinsansprüchen bei Prämiensparverträgen und bestätigt die Verhältnismethode als verbindliche Grundlage. Verjährung und Kündigungsrechte der Sparkasse werden eindeutig geregelt.
Das Verwaltungsgericht Oldenburg stoppt vorläufig den Abschuss von Saatkrähen in Ovelgönne. Das Gericht hält die Genehmigung des Landkreises Wesermarsch für voraussichtlich rechtswidrig.