Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Eine Schöffin darf in einer Strafverhandlung kein Kopftuch tragen. Das OLG Braunschweig sieht darin einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot gemäß § 31a NJG und entzieht der ehrenamtlichen Richterin ihr Amt. Die Entscheidung ist endgültig.
Mecklenburg-Vorpommern will die Erprobung von Richterinnen, Richtern und Staatsanwältinnen gesetzlich regeln. Damit reagiert die Landesregierung auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und schafft mehr Rechtssicherheit bei Beförderungsverfahren im Justizdienst.
Der BGH bestätigt weitgehend das Urteil gegen „immergrün“ wegen unzureichender Kundeninformationen zu Strom- und Gaspreiserhöhungen. Energieversorger müssen Preisanpassungen klar, verständlich und transparent kommunizieren.
Das OVG des Saarlandes hat den Bebauungsplan „Nördlich Stuhlsatzenhaus“ in Saarbrücken für unwirksam erklärt (Az.: 2 C 168/24). Die Revision wurde nicht zugelassen, eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht bleibt möglich.
Sachsen beendet die seit 2020 bestehende Weihnachtsamnestie. Künftig gibt es keine vorzeitigen Haftentlassungen zu Weihnachten mehr. Das Justizministerium betont die Gleichbehandlung aller Gefangenen und den Abbau bürokratischer Verfahren.
Der Hamburger Senat hat die Einführung der Heilfürsorge für Justizvollzugsbedienstete beschlossen. Sie soll ab 1. April 2026 gelten und die Attraktivität des Justizvollzugs erhöhen. Der Beschluss wird nun der Bürgerschaft vorgelegt.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass das Land Hessen für großflächige Innenputzschäden an einem gemieteten Gebäude in Fulda selbst aufkommen muss. Die sogenannte „Dach-und-Fach-Klausel“ im Mietvertrag überträgt die Instandhaltungspflicht für den Innenputz auf den Mieter.
Martina Kohlmeyer ist neue Präsidentin des Landgerichts Bad Kreuznach. Die erfahrene Juristin folgt auf Thomas Bergmann, der seit Juli 2025 das Landgericht Mainz leitet.
Vor dem Oberlandesgericht Koblenz beginnt im November der Prozess gegen fünf syrische Palästinenser wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Syrien.
Ein Baulogistikdienstleister wurde vom Amtsgericht München zur Zahlung von über 4.200 Euro Schadensersatz verurteilt, nachdem ein ungesichertes Verkehrsschild auf ein Firmenfahrzeug kippte. Das Urteil ist rechtskräftig.
Sophie Kyrieleis ist als neue Präsidentin des Landgerichts Frankfurt (Oder) eingeführt worden. Justizminister Grimm würdigte ihre langjährige Erfahrung und Fachkompetenz. Das Gericht soll unter ihrer Leitung Stabilität und neue Impulse erhalten.
Das Landgericht München I verurteilte einen 32-jährigen Mann wegen versuchten Totschlags mit einem abgebrochenen Bierglas zu über sechs Jahren Haft. Ein Täter-Opfer-Ausgleich führte zu einer Strafmilderung. Die Revision vor dem Bundesgerichtshof ist möglich.