Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Ab 2026 werden alle Umweltstrafsachen der Landgerichte in Nordrhein-Westfalen beim Landgericht Dortmund gebündelt. Ziel ist eine spezialisierte Justiz, die komplexe Umweltstraftaten effizient und kompetent bearbeitet.
Das Landgericht München II hat einen Mann wegen versuchten Mordes an seiner Ehefrau zu zehn Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah niedrige Beweggründe und direkten Tötungsvorsatz, ordnete Untersuchungshaft an und ließ Revision zu.
Ein Iraner aus Paderborn wurde vom OLG Düsseldorf wegen Unterstützung des IS und Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte hatte Anschläge in Syrien geplant und sich umfangreich auf den bewaffneten Kampf vorbereitet.
Die bgH-Kommission legt Empfehlungen zur Unterbringung in besonders gesicherten Hafträumen und zur psychiatrischen Versorgung im Justizvollzug vor. Minister Eisenreich kündigt Richtervorbehalt, neue Schutzräume und den Ausbau psychiatrischer Abteilungen in bayerischen Justizvollzugsanstalten an.
Das Landgericht Berlin I verurteilt einen 25-Jährigen für die Verwendung der Parole „From the river to the sea“ als Kennzeichen der Hamas und für das Verbreiten von Propagandamitteln zu 180 Tagessätzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim BGH angefochten werden.
Der BGH hat den Freispruch im Berliner Encrochat-Verfahren teilweise aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Berlin zurückverwiesen. Die Entscheidung betrifft den Besitz und Handel mit Kokain und Marihuana in sieben Fällen.
Das OVG Bremen hat die Erhöhung der Jahrmarktgebühren für Freimarkt, Osterwiese und Bremer Weihnachtsmarkt für rechtswidrig erklärt. Die Beschicker dürfen nicht anteilig an den Kosten anderer Feste beteiligt werden.
Stefan Jakobs wird zum 1. März 2026 Präsident des Verwaltungsgerichts Trier und folgt auf Heribert Kröger, der in den Ruhestand tritt. Das Gericht ist zuständig für Asyl- und Disziplinarverfahren in Rheinland-Pfalz.
Das LG München I erklärt die Einführung von Werbung bei Prime Video für unzulässig. Amazon darf die Werbefreiheit seiner Bestandskund:innen nicht einseitig einschränken und muss die Änderung korrigieren.
Das Verwaltungsgericht Köln bestätigt das Veranstaltungsverbot am Rather See. Die Untersagung schützt überwinternde Vogelarten und stellt die Einhaltung des Landschaftsschutzes sicher.
Der Präsident des Verwaltungsgerichts Schwerin, Dr. Joachim Kronisch, ist in den Ruhestand getreten. Über mehr als 18 Jahre leitete er das Gericht und wirkte maßgeblich am Aufbau und an der Entwicklung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Mecklenburg-Vorpommern mit.
Das OVG Berlin-Brandenburg stellt klar, dass ein Vermögen von 57.500 Euro den Wohngeldanspruch nicht automatisch ausschließt. Entscheidend bleibt eine individuelle Zumutbarkeitsprüfung, starre Vermögensgrenzen lehnt das Gericht ab.