Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat die Klage gegen die Spielstraße in der Januarius-Zick-Straße in Trier abgewiesen. Kinderlärm gilt als sozialadäquat und beeinträchtigt die Anwohnerrechte nicht, sodass die Verkehrsberuhigung bestehen bleibt.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf untersagt bestimmte Parolen bei einer pro-palästinensischen Demonstration. Leugnung des Existenzrechts Israels und Parolen wie „From the river to the sea – Palestine will be free“ sind nicht zulässig.
Der BGH bestätigt weitgehend das Urteil gegen den Betreiber eines Dresdner Tätowierstudios wegen Vergewaltigung, sexuellem Missbrauch und Übergriffen. Nur die Anrechnung früherer Bewährungsauflagen wird zur Nachprüfung zurückgegeben.
Der BGH hat entschieden, dass Aktionäre einer insolventen Gesellschaft mit ihren kapitalmarktrechtlichen Schadensersatzansprüchen nicht wie einfache Insolvenzgläubiger behandelt werden. Die Forderungen treten im Insolvenzverfahren hinter den Ansprüchen der einfachen Gläubiger zurück.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Gegendemonstranten abgewiesen, der nach § 21 Versammlungsgesetz verurteilt worden war. Die Karlsruher Richter bestätigten die Verfassungsmäßigkeit der Strafnorm und bekräftigten die Grenzen der Versammlungsfreiheit bei störenden Gegendemonstrationen.
Ida Mödl ist neue Vizepräsidentin des Oberlandesgerichts München. Die erfahrene Juristin folgt auf Christian Steib, der die Leitung des Landgerichts München II übernommen hat.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat zwei Klagen gegen Waffenexporte nach Israel für unzulässig erklärt. Die Kläger konnten keine konkrete Wiederholungsgefahr der Genehmigungen nachweisen, weshalb die Verfahren abgewiesen wurden.
NRW legt Vorschläge für die Arbeitsgerichtsbarkeit der Zukunft vor. Größere Einheiten, digitale Verfahren und lokale Gerichtstage sollen Rechtssuchenden bessere Erreichbarkeit und effizientere Verfahren sichern.
Die Bundesanwaltschaft hat Borhan El-K. bei seiner Einreise nach Deutschland festgenommen. Ihm wird die Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung HAMAS und die Vorbereitung von Anschlägen in Deutschland und Europa vorgeworfen.
Die Berufung eines körperlich schwer beeinträchtigten 30-Jährigen gegen seine Verurteilung wegen Kinderpornographie wurde zurückgewiesen. Das Urteil über 2 Jahre und 5 Monate Freiheitsstrafe ist damit rechtskräftig.
Vor dem Kammergericht Berlin beginnt am 20. November der Prozess gegen einen 19-jährigen Syrer. Er soll am Holocaust-Mahnmal einen islamistisch und antisemitisch motivierten Messerangriff verübt haben.
Das OVG Münster hat entschieden, dass die Stadt Dortmund den „Hannibal“-Wohnkomplex 2017 nicht sofort hätte räumen dürfen. Die Maßnahmen seien ermessensfehlerhaft gewesen, da keine akute Brandgefahr vorlag.