Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Das Bundesarbeitsgericht hat eine tarifliche Regelung im bayerischen Groß- und Außenhandel für teilweise unwirksam erklärt. Teilzeitkräfte haben Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge bereits bei Überschreiten ihrer individuellen Arbeitszeit, nicht erst ab der 41. Wochenstunde.
Das Verwaltungsgericht Augsburg hält die Fällung von 18 Bäumen im Lohwald für rechtmäßig. Die Richter sahen überwiegende öffentliche Interessen am Erhalt eines Stahlstandorts als zwingend an, sodass die artenschutzrechtlichen Belange zurücktreten mussten.
Das Verwaltungsgericht Gießen hat versammlungsrechtliche Auflagen der Stadt gegenüber dem DGB Hessen/Thüringen weitgehend bestätigt. Die Verlegung der Kundgebungsflächen sei aus Sicherheitsgründen zulässig, während Lautstärke- und Rettungsdienstauflagen teilweise aufgehoben wurden.
Das Verwaltungsgericht Koblenz erlaubt den Bau von 55 Unterwasserkraftwerken am Rhein. Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt werden nicht erheblich beeinträchtigt, das öffentliche Interesse am Ausbau erneuerbarer Energien überwiegt.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Verbot des Cannabiskonsums im Englischen Garten, Hofgarten und Finanzgarten in München für rechtswidrig erklärt. Der Konsum ist damit nach Bundesrecht wieder erlaubt. Die schriftliche Urteilsbegründung wird in den kommenden Wochen veröffentlicht.
Vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth startet ein Prozess gegen fünf Verantwortliche eines ambulanten Pflegedienstes. Ihnen wird gewerbsmäßiger Bandenbetrug vorgeworfen, der den Kassen Schaden in Höhe von rund 430.000 Euro verursacht haben soll.
Das Verwaltungsgericht Ansbach lehnt eine Photovoltaikanlage auf einem Hausdach in der Altstadt von Rothenburg ab. Der Denkmalschutz überwiegt nach Auffassung des Gerichts die Interessen des Ausbaus erneuerbarer Energien. Das Verfahren kann vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof fortgeführt werden.
Das Landgericht München II hat die Anklage im Verfahren „AUDI II“ gegen ehemalige Audi-Führungskräfte weitgehend zugelassen. Die Hauptverhandlung beginnt im Februar 2026 und umfasst 50 Termine. Ein früheres Verfahren zu diesem Komplex führte bereits zu Bewährungsstrafen.
Das OLG München hat das Hauptverfahren gegen Farhad N. eröffnet. Der 24-Jährige soll einen Anschlag auf eine Ver.di-Veranstaltung verübt und dabei zwei Menschen getötet sowie 44 weitere verletzt haben. Die Verhandlung beginnt im Januar 2026.
Das OLG Frankfurt weist Unterlassungsansprüche eines in Deutschland lebenden Chinesen zurück. Die namentliche Nennung und umstrittene Formulierungen in einem Bericht über Chinas Diasporapolitik seien durch das öffentliche Interesse gerechtfertigt.
BKA und Generalstaatsanwaltschaft führen Durchsuchungen bei vier Tatverdächtigen bundesweiter Bombendrohungen durch. Die Online-Gruppe soll hunderte Drohmails verschickt haben, die bundesweit zu Evakuierungen und Sachschäden führten.
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag im Organstreitverfahren zum parlamentarischen Fragerecht wegen unzureichender Substantiierung als unzulässig verworfen. Die Entscheidung unterstreicht die strengen Anforderungen an die Darlegung von Rechtsverletzungen durch Abgeordnete.