Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Das Verwaltungsgericht Gießen hat Eilanträgen von ATTAC gegen räumliche Beschränkungen von Kundgebungen gegen die AfD-Jugend weitgehend stattgegeben. Die Versammlungen dürfen größtenteils an den ursprünglich angemeldeten Orten stattfinden, während Vermummungs- und Schutzausrüstungsverbote bestehen bleiben.
Das Verfassungsgericht Brandenburg hat einen Normenkontrollantrag gegen Corona-Regeln weitgehend abgewiesen, jedoch die Maskenpflicht für Verkaufsstellen wegen unklarer Rechtslage für nichtig erklärt. Die Vorschriften verletzten das Bestimmtheitsgebot und durften daher nicht Grundlage für Bußgelder sein.
Das Verwaltungsgericht Gießen hat räumliche Auflagen für zwei geplante Protestveranstaltungen gegen die AfD-Jugendorganisation aufgehoben, eine weitere jedoch bestätigt. Die Stadt durfte zwar Gegenstandsverbote erlassen, musste aber ihre Vorgaben zu Lautstärke und Ordnerzahl anpassen.
Der Commercial Court Hamburg hat in seinem ersten Urteil einem Unternehmen die Rückabwicklung eines Millionenkaufs von Batteriezellen zugesprochen. Wegen einer fehlenden SMA-Zertifizierung sah das Gericht die Geschäftsgrundlage des Vertrags als entfallen an und verpflichtete die Verkäuferin zur Rückzahlung.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Umweltverbandsklage zum Brandschutz im Tunnel des Projekts „Stuttgart 21“ als unzulässig abgewiesen. Brandschutzvorschriften im Eisenbahnrecht seien keine umweltbezogenen Regelungen, weshalb der Verein nicht klagebefugt sei.
Das OLG Frankfurt bestätigte die fristlose Kündigung eines Geschäftsführers wegen unzulässiger Vergütungsvorteile für Betriebsratsmitglieder. Trotz Pflichtverstößen behält der Kläger seinen Anspruch auf Tantiemen. Eine Revision kann beim Bundesgerichtshof angestrebt werden.
Das Verwaltungsgericht Gießen hat dem Eilantrag der Partei DIE LINKE gegen die Stadt Gießen weitgehend stattgegeben. Die für den 29. November angemeldete Demonstration darf auf der Westseite der Lahn stattfinden, zahlreiche Auflagen wurden gelockert.
Die bayerische Justiz führt ein mobiles Alarmsystem für Außendienstmitarbeitende ein. Über GPS-Notrufgeräte und Smartphone-App können Beschäftigte in Gefahrensituationen schnell Alarm auslösen. Das Pilotprojekt startet am 1. Dezember mit ausgewählten Berufsgruppen.
Das Verwaltungsgericht Berlin erklärt die Auflösung und das Verbot des „Palästina-Kongress 2024“ für rechtswidrig. Die Polizei habe unverhältnismäßig gehandelt und mildere Mittel zur Sicherung der Versammlungsfreiheit nicht geprüft.
Das Verwaltungsgericht Berlin erklärt das Verbot des Mottos „From the river to the sea, you will get the hug you need“ für rechtswidrig. Die Kundgebung konnte friedlich unter diesem Motto geplant werden, da keine konkrete Gefährdung der öffentlichen Sicherheit bestand.
Das Verwaltungsgericht Augsburg weist Eilanträge von Nachbarn gegen die Nutzung des „Heubethofs“ als Flüchtlingsunterkunft ab. Die Kammer sah kein Rechtsschutzbedürfnis und keine Dringlichkeit für ein sofortiges Eingreifen.
JazzRadio Berlin scheitert erneut mit dem Versuch, seine UKW-Frequenz 106,8 MHz zu behalten. Das OVG Berlin-Brandenburg bestätigte die Entscheidung der Medienanstalt, die Frequenz ab 2026 einem Sender für elektronische Musik zuzuteilen.