Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Das Landgericht München I hat einen 31-jährigen Mann wegen versuchten Mordes durch Brandstiftung zu zwölf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts wollte der Angeklagte seine Unterhaltspflichten umgehen, indem er seine frühere Partnerin und den gemeinsamen Sohn tötete. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Ein 17-jähriger Deutscher ist in Riesa wegen der Herstellung von Ricin und von 13 Blitzknallsätzen angeklagt.
Ein mutmaßlicher Finanzdienstleister der Tätergruppierung „Die Firma“ ist in Frankfurt angeklagt. Ihm wird banden- und gewerbsmäßige Geldwäsche in Millionenhöhe sowie unerlaubtes Erbringen von Zahlungsdiensten vorgeworfen.
Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines syrischen Milizionärs gegen seine Verurteilung wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verworfen. Das Hamburger Urteil von zehn Jahren Haft ist rechtskräftig.
Mit Wirkung vom 1. Dezember 2025 wird Markus Colli zum Direktor des Amtsgerichts Aue-Bad Schlema ernannt.
Das Landgericht Frankenthal entschied, dass Ärzte Privatpatienten nicht über die Kostenerstattung ihrer Versicherung informieren müssen. Die Aufklärungspflicht gilt nur bei erkennbarer Gefahr der Nichtübernahme. Die Entscheidung macht die Arztrechnung von über 2.000 Euro rechtskräftig.
Am Landgericht Nürnberg-Fürth beginnt der Prozess gegen einen niederbayerischen Arzt wegen mutmaßlicher Abrechnungsbetrügereien im Notdienst und des Verdachts sexueller Nötigung. Die Vorwürfe betreffen rund 6.300 Behandlungsfälle und einen Schaden von etwa 1,6 Millionen Euro.
Eine Kundin muss einem Pfandleihhaus 14.500 Euro zurückzahlen, nachdem sich die verpfändete „Rolex Daytona 2020“ als Fälschung herausstellte. Das Landgericht Kempten entschied zugunsten des Pfandleihhauses, das Oberlandesgericht München bestätigte das Urteil.
Das Bundessozialgericht hat die Einkommensanrechnung von Ehepartnern bei der Grundrente bestätigt. Die Ungleichbehandlung gegenüber nicht verheirateten Paaren ist verfassungsgemäß, da Eheleute einer gesetzlichen Unterhaltspflicht unterliegen.
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat Mercedes-Benz im Streit mit dem KBA über Rückrufbescheide Recht gegeben. Die Bescheide wurden aufgehoben, weil sie auf einer veralteten Rechtsgrundlage beruhten. Eine technische Prüfung der Abschalteinrichtung war nicht erforderlich.
Das OVG NRW wies die Klage des NABU gegen das Bundesamt für Naturschutz ab. Sanierungsmaßnahmen am Offshore-Windpark „Butendiek“ wegen angeblicher Schäden am Seetaucher-Lebensraum können derzeit nicht angeordnet werden, da ein Umwelt- oder Haftungstatbestand nicht festgestellt werden konnte.
Das Landgericht München I verurteilte Alper G. wegen Beleidigung und Bedrohung zu sieben Jahren und neun Monaten Haft. Die Strafe wurde damit gegenüber dem Vorjahr um neun Monate erhöht, unter Berücksichtigung seiner Vorstrafen und Störungen während der eigenen Hauptverhandlung.