Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Nordrhein-Westfalens Oberlandesgerichte haben die unterhaltsrechtlichen Leitlinien zum 1. Januar 2026 überarbeitet. Die Änderungen betreffen vor allem den Selbstbehalt beim Eltern- und Enkelunterhalt sowie die Mindestbedarfe von Ehegatten. Grundlage sind aktuelle Vorgaben des Bundesgerichtshofs und die neue Düsseldorfer Tabelle.
Das VG Köln erklärte die Schonzeitverkürzung für Rehwild im Rhein-Sieg-Kreis im April 2025 für rechtswidrig. Der Umweltverband hatte geltend gemacht, dass Natura-2000-Schutzgebiete ohne vorherige FFH-Prüfung gefährdet würden. Eine Berufung kann beim OVG Münster erfolgen.
Das OVG NRW hat die Erhöhung des Grundsteuer-B-Hebesatzes in Mülheim für das Jahr 2019 bestätigt. Die vom Kläger erhobenen Einwände zu Bekanntmachung, Übergangsfrist und Haushaltsführung wies der Senat zurück. Eine weitere Überprüfung ist nur über eine Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht möglich.
Vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth startet ein Verfahren gegen zwei Beschuldigte, die laut Anklage in großem Umfang Paxlovid ohne Genehmigung verkauft haben sollen. Die Angeklagten sollen in zehn Fällen verschreibungspflichtige Arzneimittel unerlaubt veräußert und einen Millionenwert erzielt haben.
Der BGH hat im Wirecard-Komplex entschieden, dass der Insolvenzverwalter weitgehend Anspruch auf Auskunft und Einsicht in Prüfungsunterlagen ab 2016 hat. Für die Jahre 2014 und 2015 sind die Ansprüche verjährt. Ein Unterlassungsanspruch gegen die Vernichtung der Handakten besteht nicht.
Das Verwaltungsgericht Dresden hat entschieden, dass die Stadt die Förderung des Kindertreffs „Moosmutzelhaus“ ab 2026 einstellen darf. Der Eilantrag des Trägers blieb erfolglos, da der Jugendhilfeausschuss seinen Förderspielraum rechtmäßig ausgeübt habe. Eine Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht ist möglich.
Das LSG Berlin-Brandenburg hat den Eilantrag des Deutschen Hebammenverbandes gegen das neue Vergütungsmodell abgelehnt. Die seit November 2025 geltende Vergütung bleibt vorläufig unverändert in Kraft. Eine abschließende Entscheidung zur Rechtmäßigkeit des Schiedsspruchs steht noch aus.
Sven-Marcus Süllow ist neuer Vorsitzender Richter am Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht. Er leitet den 10. Senat, zuständig für Kommunal-, Subventions- und Landwirtschaftsrecht sowie Asyl- und Dublin-Verfahren.
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat Anklage gegen Patricia Schlesinger und drei weitere ehemalige Führungskräfte des rbb erhoben. Ihnen wird vorgeworfen, zwischen 2018 und 2022 das Vermögen der Rundfunkanstalt durch pflichtwidrige Zahlungen und Vergütungen geschädigt zu haben.
Der Bundesfinanzhof entschied, dass Zuwendungen an eine Landesstiftung nicht automatisch schenkungsteuerfrei sind. Nur Zahlungen, die ausschließlich den Landeszwecken oder steuerbegünstigten Zwecken dienen, können befreit werden.
Der Bundesfinanzhof setzt die Einziehung eines havarierten Öltankers und seiner Ladung in der Ostsee vorläufig aus. Die Entscheidung folgt dem Finanzgericht und berücksichtigt offene rechtliche und völkerrechtliche Fragen zu den EU-Russland-Sanktionen.
Das Bundesverfassungsgericht wies die Verfassungsbeschwerde gegen das Thüringer Hochschulgesetz überwiegend zurück. Nur die Stimmrechte der Mitarbeitergruppe „Technik und Verwaltung“ bei wissenschaftsrelevanten Entscheidungen verstoßen gegen die Wissenschaftsfreiheit und müssen angepasst werden.