Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass bei Permanent Make-up eine umfassende Risikoaufklärung vor Vertragsschluss erfolgen muss. Unterbleibt sie, können Kundinnen vom Vertrag zurücktreten und bereits gezahltes Geld zurückverlangen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Torsten Haase ist neuer Leiter der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg. Der erfahrene Oberstaatsanwalt war zuvor bereits kommissarisch mit der Führung der landesweit zuständigen Zentralstelle betraut.
Das Oberlandesgericht Dresden hat das Hauptverfahren gegen acht Mitglieder der Gruppierung „Sächsische Separatisten“ eröffnet. Den Angeklagten wird unter anderem Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens sowie Planung von Gewaltakten vorgeworfen.
Gegen AfD-Bundestagsabgeordneten Matthias Moosdorf wurde Anklage wegen Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen erhoben. Hintergrund ist ein Hitlergruß am Reichstag im Juni 2023; die Immunität wurde zuvor aufgehoben.
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Krankenhäuser Hygienefachkräfte nicht aus wirtschaftlichen Gründen durch externe Dienstleister ersetzen dürfen. Struktur- und Prozessqualität muss den Vorgaben entsprechen, Vergütungsfragen werden im Hauptsacheverfahren geprüft.
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat die Räumung der „Villa Kunterbunt“ in Bochum bestätigt. Grund sind erhebliche brandschutzrechtliche Mängel, die ein weiteres Wohnen der Hausbesetzer unzulässig machen.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat das Ermittlungsverfahren gegen Dr. Robert Habeck wegen des Vorwurfs der Verleumdung eingestellt. Die Einstellung erfolgte nach § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldauflage. Ausgangspunkt des Verfahrens waren Wahlkampfäußerungen über das BSW und Dr. Sahra Wagenknecht.
Baden-Württemberg und Hessen setzen erstmals ein gemeinsames KI-Tool zur Anonymisierung von Gerichtsentscheidungen ein. JANO soll Veröffentlichungen beschleunigen und Gerichte entlasten. Die Prüfung der vorgeschlagenen Schwärzungen bleibt weiterhin bei der Justiz.
Justizminister Limbach hat die JVA Rheinbach besucht, um sich über den Umgang mit neuen psychoaktiven Stoffen zu informieren. Die schwer erkennbaren Substanzen stellen ein erhebliches Sicherheits- und Gesundheitsrisiko im Vollzug dar. Technische Kontrollen und Therapieangebote sollen zur Prävention beitragen.
Das Oberlandesgericht Schleswig hat den Freispruch im „Beaching-Verfahren“ bestätigt. Die Angeklagten waren beschuldigt, ein Containerschiff illegal verschrottet zu haben, doch nach deutschem Recht lag zum Zeitpunkt des Auslaufens aus Bremerhaven keine strafbare Handlung vor.
Die Staatsanwaltschaft Berlin beantragt die Einziehung von 55.005 Euro bei einem Mann, der 2017 im Umfeld des Diebstahls der „Big Maple Leaf“-Goldmünze überprüft wurde. Das Strafverfahren gegen ihn ist eingestellt, doch die Staatsanwaltschaft hält das sichergestellte Geld für möglicherweise deliktischer Herkunft.
Das Bundessozialgericht hat klargestellt, dass Pflegepersonen keinen Anspruch auf Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen haben, wenn Pflegeleistungen nur als europäische Sachleistungsaushilfe erbracht werden. Für Geldleistungen bleibt der Heimatstaat der gepflegten Person zuständig.