Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Das LG München I erklärt die Einführung von Werbung bei Prime Video für unzulässig. Amazon darf die Werbefreiheit seiner Bestandskund:innen nicht einseitig einschränken und muss die Änderung korrigieren.
Das Verwaltungsgericht Köln bestätigt das Veranstaltungsverbot am Rather See. Die Untersagung schützt überwinternde Vogelarten und stellt die Einhaltung des Landschaftsschutzes sicher.
Der Präsident des Verwaltungsgerichts Schwerin, Dr. Joachim Kronisch, ist in den Ruhestand getreten. Über mehr als 18 Jahre leitete er das Gericht und wirkte maßgeblich am Aufbau und an der Entwicklung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Mecklenburg-Vorpommern mit.
Das OVG Berlin-Brandenburg stellt klar, dass ein Vermögen von 57.500 Euro den Wohngeldanspruch nicht automatisch ausschließt. Entscheidend bleibt eine individuelle Zumutbarkeitsprüfung, starre Vermögensgrenzen lehnt das Gericht ab.
Das OLG Frankfurt bestätigt, dass Sportwettenanbieter verlorene Einsätze eines Spielers ersetzen müssen, wenn dieser im zentralen Sperrsystem vermerkt war und die Sperre nicht überprüft wurde. Die Berufung des Anbieters wurde zurückgenommen.
Das LSG Berlin-Brandenburg bestätigt, dass ein Chronisches Fatigue-Syndrom nach einer beruflichen Virusinfektion als Berufskrankheit gilt. Die gesetzliche Unfallversicherung muss dafür eine Rente zahlen, die MdE wurde auf 40 Prozent festgelegt.
Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat Zuweisungsbescheide zur Entsorgung von Abfällen aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Brunsbüttel aufgehoben. Die Bescheide seien zu unbestimmt und ermessensfehlerhaft, entschieden die Richter.
Das OVG NRW entschied, dass ein Journalist Auskunft über die Verkäufer des Schabowski-Zettels erhält. Das Informationsinteresse der Presse überwiegt die Anonymitätsrechte des Zweitverkäufers. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht ist zugelassen.
Das OLG Zweibrücken stärkt die Auskunftsrechte von Mietern beim Immobilienverkauf. Makler müssen offenlegen, wie sie personenbezogene Daten verarbeiten, ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht jedoch nicht, wenn Fotos mit Zustimmung der Mieter erstellt wurden.
Das VG Köln hat entschieden, dass Alterskennzeichnungen bei Live-Streams den Jugendschutz nicht ersetzen. Rundfunkanbieter müssen entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte selbst durch geeignete Maßnahmen absichern. Die Berufung ist zugelassen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Wahlrecht von Beschäftigten mit gespaltenen Zuständigkeiten gestärkt. Wer tatsächlich an einem Standort arbeitet, bleibt dort auch bei der Personalratswahl wahlberechtigt. Fachliche Weisungen einer anderen Dienststelle stehen dem nicht entgegen.
Das Landgericht Berlin II sieht in den von Booking.com verwendeten Bestpreisklauseln eine Wettbewerbsbeschränkung. 1.099 Unterkunftsbetreibern steht dem Grunde nach Schadensersatz zu. Über die Höhe der Schäden ist noch nicht entschieden.