Münster, 28. August 2025 (JPD) – Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mit Beschluss vom 27. August 2025 um Auslegungshilfe zur europäischen Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) ersucht. Hintergrund ist eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen acht Bundesländer entlang des Rheins. Die Umweltorganisation verlangt die Erstellung eines einheitlichen nationalen Maßnahmenprogramms zur Verringerung der Quecksilberbelastung des Flusses.

Die Deutsche Umwelthilfe argumentiert, die bislang bestehenden Landesprogramme seien nicht ausreichend koordiniert und entsprächen daher nicht den unionsrechtlichen Vorgaben. Das OVG will vom EuGH klären lassen, ob die Wasserrahmenrichtlinie zwingend ein einziges Maßnahmenprogramm für eine gesamte Flussgebietseinheit verlangt oder ob auch mehrere, aufeinander abgestimmte Programme genügen. Zudem bittet das Gericht um Vorgaben zur rechtlichen Verbindlichkeit, Koordination und Überwachung solcher Programme. Das Verfahren vor dem OVG ist bis zur Entscheidung des EuGH ausgesetzt.

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