Bremische Stadtbürgerschaft: Gericht bestätigt Anspruch auf Einsicht in Case-Management-Akte

Bremen, 3. November 2026 (JPD) – Ein Mitglied der Bremischen Stadtbürgerschaft darf Einsicht in die anonymisierte Case-Management-Akte eines unbegleiteten minderjährigen Ausländers nehmen. Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat mit Beschluss vom 29. Oktober 2026 eine Beschwerde des Bremer Senats gegen eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts zurückgewiesen.

Die Abgeordnete hatte Einsicht in die Akte eines Jugendlichen beantragt, der während seiner Betreuung durch das Amt für Soziale Dienste wiederholt straffällig geworden war. Die zuständige Senatorin verweigerte dies unter Verweis auf Persönlichkeitsrechte und Datenschutz. Das Verwaltungsgericht verpflichtete den Senat daraufhin zur Akteneinsicht, ordnete jedoch die Schwärzung personenbezogener Identifikationsmerkmale an.

Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung. Mitgliedern der Stadtbürgerschaft stehe grundsätzlich ein einfachgesetzlicher Anspruch auf Akteneinsicht zu. Die Unterlagen könnten für die parlamentarische Arbeit relevant sein, da sie die Betreuung im Bereich der öffentlichen Jugendhilfe dokumentierten.

Überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen stünden der Einsicht nicht entgegen. Seine Rechte würden durch die angeordnete Anonymisierung ausreichend gewahrt.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

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