Heute haben 50 Nachwuchskräfte, die sich erfolgreich um eine Einstellung in den Vorbereitungsdienst zur Rechtspflegerin bzw. zum Rechtspfleger im Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz beworben haben, ihre Ernennungsurkunden erhalten. Der Präsident des Oberlandesgerichts Koblenz, Thomas Henrichs, überreichte den Bewerberinnen und Bewerbern im Rahmen einer Feierstunde ihre Urkunde und wünschte allen frisch ernannten Beamtinnen und Beamten für das duale Studium alles Gute und viel Erfolg.

Die ernannten Rechtspflegeranwärterinnen und Rechtspflegeranwärter werden am 1. September 2023 ihren dreijährigen Vorbereitungsdienst, der mit der Diplomprüfung (FH) endet, begonnen. Die Ausbildung umfasst zwei Studienabschnitte an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen sowie eine Studienpraxis bei Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger nehmen nach ihrer Ausbildung die ihnen übertragenen Aufgaben in sachlicher Unabhängigkeit wahr. Sie sind bei ihren Entscheidungen nur ihrem Gewissen und dem Gesetz unterworfen und an keine Weisungen gebunden. Diese sachliche Unabhängigkeit, die insoweit der richterlichen Unabhängigkeit entspricht, unterscheidet die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger von anderen Angehörigen des öffentlichen Dienstes. Der Aufgabenbereich der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger ist breit gefächert und umfasst wichtige Teile der Rechtspflege, unter anderem Grundbuch-, Nachlass-, Insolvenz-, Zwangsversteigerungs-, Vollstreckungs- und Registersachen.

(c) OLG Koblenz, 29.08.2023

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