Gudrun Schäpers, Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, gratulierte heute zwei neuen Senatsvorsitzenden am Oberlandesgericht Hamm zu ihrer Beförderung.

Simone Kleinod wurde 1971 geboren. Frau Kleinod trat im Jahr 2000 in den richterlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein, 2004 wurde sie zur Richterin am Landgericht Arnsberg und 2010 zur Richterin am Oberlandesgericht Hamm ernannt. Dort trat sie als Beisitzerin in den 11. Zivilsenat ein, der unter anderem für Streitigkeiten über Staatshaftungsansprüche, sonstige Ansprüche aus dem öffentlichen Recht, Notarhaftung und für Streitigkeiten aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten zuständig ist. Von Januar 2013 bis Juni 2015 war sie Beisitzerin im 5. Strafsenat. Sodann war sie bis Juli 2018 an die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen abgeordnet und in der Landesvertretung Nordrhein-Westfalen beim Bund in Berlin tätig. Seither ist sie Beisitzerin und zugleich stellvertretende Vorsitzende im 1. Strafsenat.

Von Herbst 2012 bis Juni 2015 hat Frau Kleinod regelmäßig als weitere Gleichstellungsbeauftragte und Interviewführerin im Einstellungsverfahren für Richterinnen und Richter mitgewirkt. Seit 2019 ist sie Mitglied des Präsidiums des Oberlandesgerichts Hamm. Seit Anfang 2022 ist sie mit einem Teil ihrer Arbeitskraft zum Mitglied des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen bestellt.

Frau Kleinod übernimmt den Vorsitz im 1. Strafsenat. 

Dr. Peter Mölling, geboren 1961, ist verheiratet, Vater von zwei erwachsenen Kindern und lebt in Ostwestfalen. Im Jahr 1991 trat Herr Dr. Mölling in den richterlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein, 1994 wurde er Richter am Amtsgericht Paderborn, im Mai 2008 Richter am Oberlandesgericht Hamm. Dort wurde er zunächst Beisitzer im 5. Senat für Familiensachen und dem mit diesem Senat in Personalunion verbundenen 33. Zivilsenat, der im Wesentlichen für Anwaltshaftungs- und Honorarsachen aus dem Bereich des Familienrechts zuständig ist. Von Oktober 2010 bis Dezember 2021 war er Beisitzer im 5. Strafsenat, in dem er im April 2018 zum stellvertretenden Vorsitzenden bestellt wurde. Seit Anfang 2022 ist er Beisitzer und stellvertretender Vorsitzender im 4. Strafsenat.

Herr Dr. Mölling übernimmt den Vorsitz im 5. Strafsenat. Der bisherige Vorsitzende des 5. Strafsenats Dr. Jens Peglau übernimmt den Vorsitz des 3. Strafsenats. 

Quelle: Oberlandesgericht Hamm, Pressemitteilung vom 27. Januar 2023

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