Die 6. Große Strafkammer – Schwurgericht – des Landgerichts Osnabrück verhandelt ab Mittwoch, dem 23. August 2023, gegen den jetzt 82 Jahre alten Angeklagten aus Bramsche wegen des Verdachts des Mordes, Geschäftszeichen 6 Ks 5/23.

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück wirft dem Angeklagten vor, am Morgen des 28. Februar 2023 in Bramsche einem 16-Jährigen, der zusammen mit seiner Mutter in dem gleichen Haus wie der Angeklagte lebte, aufgelauert und diesen zunächst von hinten in das Bein geschossen zu haben. Anschließend soll er noch mehrmals auf den verletzten 16-Jährigen geschossen und ihn tödlich getroffen haben. Der Angeklagte soll den 16-Jährigen und seine Mutter zuvor mehrfach der Ruhestörung beschuldigt haben.

Trotz sofort eingeleiteter Rettungsmaßnahmen verstarb der 16-Jährige an den Folgen seinerVerletzungen.

Der Angeklagte befindet sich seit dem 01. März 2023 in Untersuchungshaft.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Osnabrück hat der Angeklagte heimtückisch sowie aus niedrigen Beweggründen gehandelt. Die Verwirklichung des Straftatbestandes „Mord“ wird gemäß § 211 Abs. 1 StGB mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet.

(c) LG Osnabrück, 15.08.2023

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