Gestern ist beim Landgericht Osnabrück die 1.000ste Zivilklage seit Einführung der elektronischen Akte vor nahezu 4 Monaten eingegangen. Es handelt sich hierbei um ein Verfahren, welches in die Sonderzuständigkeit der 2. Zivilkammer fällt.

Die elektronische Akte – die sogenannte e-Akte – wurde zum 1. Mai dieses Jahres für alle neueingehenden Verfahren in Zivilsachen eingeführt. Sie löst die klassische Papierakte ab, vgl. hierzu PM 19-23.

Mit der Einführung der e-Akte gehören Bilder von den Büroräumlichkeiten einer „Serviceeinheit“, wie das im Anhang beigefügte Lichtbild, der Vergangenheit an. Die Reihen der Aktenregalen, wo zurzeit noch dünnere oder dickere Verfahrensakten hängen, werden sich mit der sukzessiven Erledigung der bis zum 30. April 2023 eingegangenen „Papierverfahren“ zusehends lichten. Auch der Aktenstapel des täglichen Zutrags – im Lichtbild links – wird verschwinden. Stattdessen erscheint beim morgendlichen Starten des Computers im Bearbeitungsprogramm für die e-Akte die Anzahl der zu bearbeitenden Aufgaben.



Zur Information:

In den vergangenen Jahren sind durchschnittlich circa 3.400 Zivilklagen beim Landgericht Osnabrück eingegangen.

(C) LG Osnabrück, 05.09.2023

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