Mit Urteil vom 20. Dezember 2022 (Az.: 19 KLs 27/22) hat die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Aurich einen heute 32 Jahre alten Angeklagten sowie einen 33 Jahre alten Angeklagten wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge jeweils zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.

Diese Verurteilung wurde nunmehr vom Bundesgerichtshof bestätigt.

Die Kammer hatte festgestellt, dass die Angeklagten von den Betreibern einer Cannabisplantage in einem ehemaligen Autohaus in Wiesmoor mit den Pflege- und Aufzuchtarbeiten der Cannabispflanzen beauftragt wurden und diese sodann auch ausgeführt haben. Die Angeklagten, die auch in dem ehemaligen Autohaus gelebt haben, zogen insgesamt 406 Cannabispflanzen heran.

Die gegen das Urteil von den Angeklagten eingelegten Revisionen wurden mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. November 2023 (Az.: 3 StR 201/23) als unbegründet verworfen, der Bundesgerichtshof hat lediglich den Ausspruch über die Einziehung entfallen lassen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

(c) LG Aurich, 09.01.2024

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