Mit Beschluss vom 02.04.2024 hat die Jugendkammer des Landgerichts Würzburg das Hauptverfahren gegen den Angeklagten eröffnet und die Anklage der Staatsanwaltschaft Würzburg vom 13.12.2023 zur Hauptverhandlung zugelassen.

Die Staatsanwaltschaft legt dem 14-jährigen Angeklagten in ihrer Anklageschrift Mord zur Last und wirft ihm vor, im September 2023 einen gleichaltrigen Schüler mit einem Kopfschuss heimtückisch aus Mordlust getötet zu haben.

Die nicht öffentliche Hauptverhandlung beginnt am Freitag, 03.05.2024 um 9 Uhr.

Die Hauptverhandlung ist aufgrund der gesetzlichen Regelung in § 48 Abs. 1 Jugendgerichtsgesetz insgesamt nicht öffentlich.

Das Gericht hat insgesamt 17 Prozesstage bis in den Augst angesetzt.

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