
Aurich, 30. Juli 2026 (JPD). Das Landgericht Aurich hat die dauerhafte Unterbringung eines 54 Jahre alten Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der nigerianische Staatsangehörige hatte im Januar 2026 in der Emder Stadtverwaltung einen Sicherheitsmitarbeiter mit einem Küchenmesser angegriffen.
Nach den Feststellungen der Schwurgerichtskammer betrat der Mann am 21. Januar 2026 trotz eines bestehenden Hausverbots die Stadtverwaltung. Dort verlangte er die Auszahlung einer vermeintlichen Rente für seine Rückkehr nach Nigeria.
Im Eingangsbereich stach er mit einem 13 Zentimeter langen Küchenmesser mehrfach gezielt auf einen Sicherheitsmitarbeiter ein. Dieser konnte den lebensgefährlichen Angriff abwehren und erlitt Schnittverletzungen an einer Hand. Bei seiner anschließenden Festnahme leistete der Angreifer erheblichen Widerstand.
Wenige Tage zuvor hatte der Mann zudem seinen früheren Vermieter mit einem Messer bedroht und die Reifen eines Fahrzeugs zerstochen. Nach Überzeugung des Gerichts beruhten diese Taten auf einer akut florierenden paranoiden Schizophrenie. Der Mann sei deshalb bei der Begehung schuldunfähig gewesen und wurde insoweit nicht strafrechtlich verurteilt.
Die Kammer sah wegen der schweren psychischen Erkrankung und der von dem Mann ausgehenden Gefährlichkeit die Gefahr weiterer erheblicher Straftaten. Ohne eine langfristige Behandlung sei mit erneuten Taten zu rechnen.
Gegenstand des Verfahrens war außerdem ein Vorfall vom 10. Juli 2025. Bei der Zwangsräumung seiner Wohnung verletzte der Mann Einsatzkräfte mit einem Taschenmesser und stieß einen Polizeibeamten eine Treppe hinunter. Der Beamte war infolge seiner Verletzungen mehrere Monate dienstunfähig.
Für diese Tat konnte das Gericht eine vollständige Schuldunfähigkeit nicht feststellen. Es verhängte deshalb eine Freiheitsstrafe von einem Jahr. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wurde neben dieser Freiheitsstrafe angeordnet.
Das Urteil vom 9. Juli 2026 ist noch nicht rechtskräftig.
Aktenzeichen: 11 Ks 5/26


