38-Jähriger nach tödlicher Gewalttat in Emden zu lebenslanger Haft verurteilt

Aurich, 2. September 2026 (JPD). Das Landgericht Aurich hat einen 38-jährigen Mann wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Die Schwurgerichtskammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte Ende Januar 2026 in Emden einen 55-Jährigen aus niedrigen Beweggründen tödlich misshandelt hatte.

Nach den Feststellungen des Gerichts hielten sich der Angeklagte, das spätere Opfer und dessen Lebensgefährtin in einer Wohnung im Umfeld der Obdachlosen- und Alkoholikerszene auf. Zwischen dem Angeklagten und dem 55-Jährigen bestanden bereits seit längerer Zeit Spannungen, weil sich der Angeklagte der Lebensgefährtin des Mannes angenähert hatte.

In der Nacht zum 30. Januar trafen die beiden Männer erneut aufeinander. Der 55-Jährige war nach Angaben des Gerichts wegen starken Alkohol- und Drogenkonsums erheblich intoxikiert und wehrlos.

Opfer starb an schweren Kopfverletzungen

Als sich der Mann gegen Intimitäten zwischen seiner Lebensgefährtin und dem Angeklagten verbal zur Wehr setzte, schlug der Angeklagte nach den Feststellungen der Kammer mehrfach mit Schlagschutzhandschuhen auf dessen Kopf ein. Zudem trat er wiederholt mit beschuhten Füßen gegen Oberkörper und Kopf des Opfers, auch nachdem dieses bereits bewusstlos war.

Der 55-Jährige erlitt schwerste Schädel-Hirn-Verletzungen und weitere Verletzungen am Oberkörper. Er starb am 31. Januar im Krankenhaus.

Auch die Lebensgefährtin des Getöteten griff der Angeklagte an. Er zog sie an den Haaren zu Boden und trat ihr mehrfach ins Gesicht. Dafür verurteilte ihn die Kammer wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Einzelfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten.

Gericht nimmt niedrige Beweggründe an

Die Tötung wertete das Landgericht als Mord aus niedrigen Beweggründen. Ausschlaggebend war nach den Urteilsfeststellungen, dass der Angeklagte das Opfer als minderwertig angesehen und ihm jede Gleichrangigkeit abgesprochen habe. Aus dieser Haltung heraus habe er mit äußerster Gewalt auf dessen Versuch reagiert, sich gegen die Demütigung zur Wehr zu setzen.

Für den Mord verhängte das Gericht lebenslange Freiheitsstrafe. Unter Einbeziehung der Strafe wegen gefährlicher Körperverletzung bildete die Kammer eine lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe.

Eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit wegen der Alkoholisierung des Angeklagten schloss das Gericht aus. Seine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit sei trotz des Alkoholkonsums nicht wesentlich eingeschränkt gewesen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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