
Richterin am Landessozialgericht Stefanie Hupertz ist am 30.06.2025 von Justizminister Dr. Benjamin Limbach zur Vorsitzenden Richterin am Landessozialgericht ernannt worden. Das Präsidium des Landessozialgerichts hat ihr den Vorsitz des 7. Senats übertragen. In dessen Zuständigkeit fallen Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Die 52jährige Juristin und ausgebildete Mediatorin war nach Studium und Referendariat einige Zeit als Rechtsanwältin tätig. Im Jahre 2007 begann Frau Hupertz ihre richterliche Laufbahn in der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen am Sozialgericht Duisburg. Nach einer Abordnung an das Landessozialgericht zum Zwecke der Erprobung wurde sie im Dezember 2013 zur Richterin am Landessozialgericht ernannt.
Frau Hupertz war zuletzt dem 1. Senat als stellvertretende Vorsitzende und Berichterstatterin zugewiesen. Dort war sie zunächst mit Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende und des Schwerbehindertenrechts, später dann mit Streitsachen der gesetzlichen Rentenversicherung befasst. Neben ihren Aufgaben in der Rechtsprechung wirkte sie seit Januar 2021 in der Gerichtsverwaltung als Dezernentin für Fortbildungsangelegenheiten und als Pandemiebeauftragte im Dezernat 2. Von Juni 2023 bis August 2024 war sie schließlich Dezernentin für die Personalangelegenheiten der Proberichterinnen und -richter im Dezernat 1.
LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2025