
Berlin, 15. Oktober 2026 (JPD) – Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat den Umfang des Notdienstes während der Warnstreiks an der Berliner Charité weitgehend bestätigt. Die Berufung der Gewerkschaft ver.di gegen die erstinstanzliche Entscheidung blieb damit überwiegend erfolglos. Lediglich in einzelnen Bereichen, darunter Radiologie und Onkologie, wurde die vorgeschriebene Personalbesetzung geringfügig reduziert.
Hintergrund sind Tarifverhandlungen zwischen ver.di und der Charité sowie ein angekündigter Warnstreik vom 15. bis 17. Oktober 2026. Das Gericht hielt den festgelegten Notdienst für 15 Bereiche an drei Standorten überwiegend für erforderlich, um die medizinische Versorgung sicherzustellen.
Die Tarifparteien verständigten sich zudem auf Vertretungsregelungen zwischen einzelnen Stationen. Diese gelten ebenso wie die gerichtlichen Vorgaben bei möglichen Streikfortsetzungen bis zum 15. Januar 2027. Eine von ver.di geforderte Anpassung des Notdienstes an die jeweilige Bettenauslastung lehnte das Gericht ab. Gegen die Entscheidung ist kein Rechtsmittel gegeben.
Aktenzeichen: LAG Berlin-Brandenburg, 8 GLa 940/26





