„Dank des hohen Engagements der IT-Abteilung des Ministeriums sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort sind wir auf einem guten Weg der Digitalisierung an den Gerichten. Die elektronische Akte wird bereits bei allen Zivilsenaten des Oberlandesgerichts, bei allen Zivilkammern der Landgerichte sowie in allen Zivil- und Betreuungsabteilungen der Amtsgerichte eingesetzt. Darüber hinaus erfolgt die Pilotierung bei den Familiensenaten des Oberlandesgerichts sowie den Familienabteilungen der Amtsgerichte Greifswald, Rostock, Neubrandenburg und Stralsund mit der Zweigstelle Bergen auf Rügen. Jetzt zum Jahresende ist die elektronische Akte auch bei allen Amtsgerichten in Immobiliarvollstreckungssachen im Einsatz“, sagt Justizministerin Bernhardt.

„Bisher wurden insgesamt mehr als 54.000 elektronische Akten angelegt. Rund 230 Richterinnen und Richter arbeiten bereits mit der elektronischen Akte, das ist gut die Hälfte, wie auch bei den Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger. Ein Viertel der Justizfachangestellten in den Serviceeinheiten sowie rund 80 Prozent der Wachtmeisterinnen und Wachtmeister haben ebenfalls E-Akten vor sich. Mit dem Beginn des Jahres 2023 haben wir noch drei Jahre, um den Gesetzesauftrag zu erfüllen und die gesamte Justiz in M-V digital umzustellen. Die elektronische Akte ist ein wichtiger Bestandteil für eine bürgernahe und leistungsfähige Justiz der nahen Zukunft. Gerade auch in Zeiten wie der Corona-Pandemie muss Justiz in der Lage sein, selbst bei Kontaktbeschränkungen kurzfristig und ortsunabhängig sachgerechte Entscheidungen zu treffen und so Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten“, so Ministerin Bernhardt.

Quelle: Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, Pressemitteilung vom 28. Dezember 2022

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