Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) blicktauf eine 400-jährige Geschichte zurück. Seine Wurzeln reichen bis zum 17. April 1625, als Kurfürst Maximilian I. das sogenannte „Revisorium“ als „höchstes Tribunal des Landes“ errichtete. Nach einer bewegten Geschichte ist es seit 2018 wieder das „Oberste“ in Bayern. Zum 400-jährigen Jubiläum veranstaltete die Bayerische Staatsregierung gestern (29. April) einen Festakt und einen Staatsempfang.

 

Bayerns Ministerpräsident Dr. Markus Söder: „Ein Festtag für Rechtsstaat und Demokratie: Wir feiern 400 Jahre Bayerisches Oberstes Landesgericht. Diese einzigartige Institution gibt es nur in Bayern. Das Gericht ist ein klares Bekenntnis zum Föderalismus und ein Zeichen der Eigenständigkeit. Es verbindet Tradition und juristische Arbeit auf höchstem Niveau – und es überzeugt fachlich und in der Bevölkerung. Das Vertrauen in den Staat und seine Institutionen ist zentral für unsere Gesellschaft. Dabei muss man nicht von jeder Entscheidung begeistert sein – aber man muss sie respektieren können. Bayern investiert in eine starke Justiz und baut gleichzeitig Normen und Bürokratie ab. War schon als Jurastudent stolz, dass Bayern so ein wegweisendes Gericht hat. Nach zwölf Jahren Pause haben wir es 2018 wieder eingeführt – und es lohnt sich!“

 

Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich: „Als junger Abgeordneter habe ich im Landtag gegen die Abschaffung des ‚Obersten‘ gestimmt. Umso mehr hat es mich gefreut, dass Ministerpräsent Dr. Markus Söder es 2018 wiedereingeführt hat. In Bayern haben wir eine sehr leistungsstarke Justiz. Das Bayerische Oberste Landesgericht spielt hierfür eine wichtige Rolle. Ein starker Rechtsstaat in Bayern ist in diesen bewegten Zeiten bedeutsamer denn je. Frieden, Freiheit und Rechtsstaat sind nicht mehr selbstverständlich. Sie müssen Tag für Tag verteidigt werden.“

 

Das BayObLG ist die höchste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Bayern. Es ist das älteste Gericht Bayerns und eines der ältesten Gerichte Deutschlands.

 

Die Präsidentin des Bayerischen Obersten Landesgerichts, Dr. Andrea Schmidt: „Ein starker Staat braucht starke Institutionen. Mit dem BayObLG wurde eine solche starke Institution wiedererrichtet, sie steht für die Identität Bayerns in Fortsetzung einer langen Tradition. Als Präsidentin erlebe ich jeden Tag, mit welch hohem Anspruch und welcher Leidenschaft unsere Richterinnen und Richter und alle Beschäftigten des Gerichts ihren Aufgaben nachkommen. Daher bin ich überzeugt, auch in seiner modernen Gestalt werden wir die Geschichte des Gerichts gemeinsam positiv fortschreiben.“

 

Das BayObLG ist eine bayerische Besonderheit, da es in keinem anderen Bundesland eine vergleichbare Institution gibt. Eisenreich: „Das Oberste war immer auch ein Ausdruck bayerischen Selbstbewusstseins und bayerischer Eigenständigkeit.“ Im Aufbau der ordentlichen Gerichte steht es teilweise neben dem Bundesgerichtshof, teilweise nimmt es einheitlich Aufgaben der drei bayerischen Oberlandesgerichte wahr. Seine Zuständigkeiten liegen im Zivilrecht, Vergaberecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Berufsrecht. Der Sitz ist in München – mit jeweils zwei Außensenaten in Nürnberg und Bamberg.  

 

Die Festansprache in der Allerheiligen-Hofkirche in München hielt Ministerpräsident Dr. Söder nach der Begrüßung durch die Präsidentin des Bayerischen Obersten Landesgerichts, Dr. Andrea Schmidt. Es folgte die Festrede von Justizminister Eisenreich und ein Vortrag des Historikers Georg Reichlmayr. Im Anschluss fand der Empfang im Max-Joseph-Saal der Residenz statt.

 

Justizminister Eisenreich: „In vielen Demokratien, in denen autoritäre und extreme Parteien Einfluss gewinnen, ist die Justiz eines der ersten Ziele. Deshalb freue ich mich, dass wir heute mit dem Bayerischen Obersten Landesgericht eine starke Institution unseres Rechtsstaats feiern können, dessen Ansehen weit über die Grenzen Bayerns hinaus reicht. Dafür möchte ich mich bei der Präsidentin, Dr. Andrea Schmidt, den Richterinnen und Richtern und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bayerischen Obersten Landesgerichts persönlich ganz herzlich bedanken.“

StMJ, 30.04.2025

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