In der Ermittlungssache gegen den Seeger Bürgermeister haben die ersten Auswertungen der Unterlagen die Notwendigkeit von weiteren Durchsuchungsmaßnahmen ergeben. Daher durchsuchten die ZKG und die Kriminalpolizeiinspektion Kempten (Allgäu) am 30.01.2023 erneut mehrere Objekte im Landkreis Ostallgäu, darunter wieder das Anwesen des Rathauses in Seeg.

Ziel ist die Feststellung von Hintergründen zu verschiedenen Geldströmen. Nähere Angaben hierzu können nicht erfolgen, da sonst die Gefährdung der weiteren Ermittlungen zu befürchten wäre.

Zudem wurde der Haftbefehl gegen den Bürgermeister der Gemeinde Seeg bestätigt.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat durch Beschluss vom 30.01.2023 die durch die Verteidigung eingelegte Haftbeschwerde als unbegründet verworfen, über die medial berichtet worden war. Das Landgericht bejaht die Voraussetzungen für einen Haftbefehl, insbesondere den Haftgrund der Fluchtgefahr.

Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg, Pressemitteilung vom 31. Januar 2023

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