Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat mit
    Verfügung vom 11. März 2022 das Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten
    wegen des Messerangriffs mit vier – teilweise schwer – Verletzten am Samstag, 06.
    November 2021, im ICE 928 von Passau nach Hamburg im Landkreis
    Neumarkt/Opferpfalz von der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von
    Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München
    übernommen. Im Rahmen der von der ZET geleiteten Ermittlungen hat sich
    herausgestellt, dass von Schuldfähigkeit des Beschuldigten zum Tatzeitpunkt
    auszugehen ist und er aus einer extremistisch-islamistischen Überzeugung heraus
    gehandelt hat.

    Wie bereits berichtet, griff der Beschuldigte am Samstag, den 06. November 2021, kurz
    vor 9 Uhr, im ICE 928 von Passau nach Hamburg in Fahrtrichtung Nürnberg im
    Landkreis Neumarkt/Oberpfalz plötzlich und grundlos 4 Personen an, indem er mit
    einem Messer auf sie einstach. Die Verletzten erlitten teilweise lebensgefährliche
    Verletzungen.
    Ein sofort nach der Verhaftung des Beschuldigten beigezogener psychiatrischer
    Sachverständiger kam im Rahmen einer vorläufigen Einschätzung zum Ergebnis, dass
    ein hohe Wahrscheinlichkeit dafür bestehe, dass der Beschuldigte zum Zeitpunkt der
    Tat aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig im Sinne des § 20 StGB
    gewesen sein könnte. Daher wurde er mit Unterbringungsbefehl des Amtsgerichts
    Nürnberg vom 07. November 2021 wegen versuchten Mordes und gefährlicher
    Körperverletzung in zwei Fällen, versuchten Totschlags und gefährlicher
    Körperverletzung sowie vorsätzlicher Körperverletzung (§§ 211 Abs. 1, 212 Ab. 1, 223
    Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5, 22, 23 StGB) vorläufig gemäß § 126a StPO in einem
    psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Da ein islamistischer Hintergrund für die
    Tat nicht ausgeschlossen werden konnte, übernahm die Bayerische Zentralstelle zur
    Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der
    Generalstaatsanwaltschaft München die weitere Sachbearbeitung.

    Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens wurde von der Bayerischen Zentralstelle zur
    Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) ein weiterer psychiatrischer

    Sachverständiger mit der Erstellung eines ausführlichen Gutachtens zu der Frage
    beauftragt, ob der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt aufgrund einer psychischen
    Erkrankung schuldunfähig im Sinne des § 20 StGB oder eingeschränkt schuldfähig im
    Sinne des § 21 StGB gewesen sei. Im Rahmen seiner Begutachtung kam dieser unter
    Berücksichtigung von Beobachtungen und Erkenntnissen aus der vorläufigen
    Unterbringung zu der Einschätzung, dass beim Beschuldigten keinerlei
    Einschränkungen hinsichtlich seiner Schuldfähigkeit bei der Tatausführung
    vorgelegen hätten. Aus diesem Grund erließ das Amtsgericht Nürnberg auf Antrag der
    Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) am
    19. Januar 2022 einen Untersuchungshaftbefehl, und der Beschuldigte wurde in eine
    bayerische Justizvollzugsanstalt verlegt.
    Das endgültige und ausführliche Gutachten dieses Sachverständigen zur Frage der
    Schuldfähigkeit/Schuldunfähigkeit liegt bislang noch nicht vor.

    Parallel dazu wurden die polizeilichen Ermittlungen, insbesondere zur Tatmotivation,
    intensiv vorangetrieben. Die umfangreiche und gründliche Auswertungen der
    sichergestellten Datenträger und Zeugenvernehmungen durch die KPI (Z) Oberpfalz
    unter Verfahrensleitung der ZET ergaben zwischenzeitlich gewichtige Hinweise darauf,
    dass die Tat tatsächlich auf einer beim Beschuldigten vorhandenen extremistischislamistischen
    Überzeugung des sog. Islamischen Staates beruhte, ohne dass aber der
    Beschuldigte nach den bisherigen Erkenntnissen organisatorisch in diese Struktur
    eingebunden war oder von dieser „gesteuert“ wurde.
    Bereits von Beginn des Ermittlungsverfahrens an erfolgte eine enge Abstimmung aller
    beteiligten Ermittlungsbehörden, insbesondere zwischen der Staatsanwaltschaft
    Nürnberg-Fürth, der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und
    Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München und dem
    Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Letzterer ist nach der
    Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland für besonders bedeutsame
    Staatsschutzdelikte zuständig (§§ 142a Abs. 1, 120 Abs. 1, Abs. 2 GVG). Als sich im Laufe
    des Ermittlungsverfahrens die Hinweise auf eine extremistisch-islamistische
    Tatmotivation bei einer gleichzeitig vorliegenden Schuldfähigkeit des Beschuldigten
    verdichteten, informierte die ZET den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
    unverzüglich darüber. Dieser verfügte schließlich am 11. März 2022 die
    Verfahrensübernahme.


    Quelle: Generalstaatsanwaltschaft München, Pressemitteilung vom 21. März 2022


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