Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Eingreifreserve – hat gegen einen 57-jährigen ehemaligen Geschäftsführer eines Finanzdienstleistungsinstituts mit Sitz in Frankfurt am Main wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in zwei besonders schweren Fällen Anklage zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main erhoben.


Mit der Anklageschrift wird dem deutschen Staatsangehörigen vorgeworfen, in den Jahren 2008 bis 2010, federführend und gemeinsam mit weiteren gesondert verfolgten mutmaßlichen Mittätern, ein Cum-Ex-Leerverkaufsmodell initiiert und in zwei Fällen umgesetzt zu haben. Bei Cum-Ex-Geschäften handelt es sich um Wertpapierge- schäfte um den Dividendenstichtag, bei denen Aktien zwischen mehreren Händlern, mittels sog. Leerverkäufe, weitergegeben werden und infolgedessen Steuerbeschei- nigungen für die Erstattung von Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag ausgestellt werden, obwohl dem kein Steuereinbehalt gegenübersteht (in der Szene auch als „voucher printing“ bezeichnet). Die aus Cum-Ex-Geschäften stammenden unzutreffenden Steuerbescheinigungen soll das vom Angeschuldigten geführte Finanzdienstleistungsinstitut im Rahmen von Körperschaftssteuerveranlagungen für die Jahre 2008 und 2009 gegenüber der hessischen Finanzverwaltung geltend gemacht und die Auszahlung an sich veranlasst haben. Dadurch soll es zur Hinterziehung von Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von über 51 Millionen Euro zum Nachteil des hessischen Fiskus gekommen sein.

Der Angeschuldigte wurde am 20.07.2022 durch Kräfte der spanischen Polizei in Spanien (Mallorca) aufgrund eines Europäischen Haftbefehls des Amtsgerichts Frankfurt am Main festgenommen. Am 29.07.2022 wurde er aufgrund eines Ausliefe- rungsersuchens der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main in die Bundesrepublik Deutschland ausgeliefert und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main dankt der hessischen Steuerfahndung und dem Bundeskriminalamt (BKA) für die hervorragende Zusammenarbeit im Rahmen der Ermittlungen.

Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, Pressemitteilung vom 28. Februar 2023

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