München, 24. Oktober 2025 (JPD) – Nach den Schüssen auf mehrere Fahrzeuge auf der Bundesstraße 16 im Landkreis Dillingen an der Donau hat die Generalstaatsanwaltschaft München den Haftbefehl gegen den 21-jährigen Tatverdächtigen erweitert. Der Beschuldigte steht nun unter Verdacht, in 22 Fällen versuchten Mord begangen zu haben. Die Ermittler sehen nach derzeitigem Stand Hinweise auf einen extremistisch-islamistischen Hintergrund.

Haftbefehl wegen versuchten Mordes in 22 Fällen

Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft soll der Mann zwischen dem 9. und 11. September 2025 mit einem Luftgewehr auf insgesamt 22 zufällig ausgewählte Autos geschossen haben, die auf der B16 in beiden Richtungen unterwegs waren. Ziel sei es gewesen, schwere Unfälle zu verursachen und Fahrzeuginsassen zu töten oder schwer zu verletzen. Trotz der gefährlichen Umstände kam es zu keinen Personenschäden; mehrere Fahrzeuge wurden jedoch beschädigt.

Polizeikräfte nahmen den mutmaßlichen Schützen am 13. September 2025 in Tatortnähe fest und stellten die Waffe, ein frei erwerbbares Luftgewehr mit Zielfernrohr, sicher. Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft Augsburg die Ermittlungen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung geführt. Der Beschuldigte, ein türkischer Staatsangehöriger, befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Generalstaatsanwaltschaft sieht möglichen islamistischen Hintergrund

Nachdem sich im Verlauf der Ermittlungen Hinweise auf eine extremistische Motivation ergaben, übernahm die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München das Verfahren. Nach deren vorläufiger Einschätzung soll der Verdächtige als Sympathisant der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ gehandelt haben. Demnach habe er die Anschlagsserie genutzt, um „Ungläubige“ zu töten.

Da sich die Zahl der Verdachtsfälle von ursprünglich sechs auf 22 erhöhte und neue Erkenntnisse vorlagen, beantragte die Generalstaatsanwaltschaft einen erweiterten Haftbefehl. Das Amtsgericht München entsprach dem Antrag am 14. Oktober 2025; der Beschuldigte wurde am 20. Oktober vom Ermittlungsrichter darüber unterrichtet. Der neue Haftbefehl wurde in Vollzug gesetzt.

Die Ermittlungen von Generalstaatsanwaltschaft und Staatsschutz des Polizeipräsidiums Schwaben Nord dauern an. Weitere Einzelheiten werden mit Hinweis auf das laufende Verfahren derzeit nicht bekanntgegeben. Bis zum rechtskräftigen Abschluss gilt die Unschuldsvermutung.

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