
Dresden, 17. September 2026. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat gegen sieben weitere Männer Anklage zur Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Den 21 bis 30 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen wird vor allem die Bildung beziehungsweise Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.
Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft sollen die Angeschuldigten Mitglieder des „Projekts Starke Jugend“ gewesen sein. Die Gruppierung war Anfang 2020 als Nachwuchsgruppe in der Ultraszene eines erzgebirgischen Fußballvereins gegründet worden. Spätestens seit Februar 2022 soll ihr Zweck in der Begehung von Straftaten bestanden haben.
Die Angeschuldigten sollen gemeinsam mit weiteren Personen wiederholt Auseinandersetzungen mit gegnerischen Fußballfans gesucht haben. Dabei sollen Fans bedroht und angegriffen worden sein, um ihnen Fanartikel abzunehmen und diese später als Trophäen zu präsentieren.
Zwischen Mai und Dezember 2022 soll es nach Darstellung der Ermittlungsbehörde an mehreren Orten im Erzgebirge und in Zwickau sowie in Würzburg zu gewalttätigen Übergriffen gekommen sein. Gegenstand der Anklage sind unter anderem Vorwürfe wegen Körperverletzungs- und Raubdelikten.
Die Gruppierung soll während des Tatzeitraums die Bezeichnung „Starke Jugend“ aufgegeben haben. Einen rechtsextremistischen Hintergrund der angeklagten Taten konnten die Ermittlungsbehörden nach Abschluss der Ermittlungen nach eigenen Angaben nicht feststellen.
Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens muss nun die Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden entscheiden. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für die Angeschuldigten die Unschuldsvermutung.
In einem ersten Verfahren hatte das Landgericht Dresden im Mai 2025 fünf Angeklagte zu Freiheitsstrafen zwischen einem und drei Jahren verurteilt. Nach der weitgehenden Verwerfung zweier Revisionen sind diese Entscheidungen inzwischen rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof und das Landgericht Dresden stuften die „Starke Jugend“ in diesem Verfahren als eine auf besonders schwere Straftaten gerichtete kriminelle Vereinigung ein.






