Die Präsidentin des  Niedersächsischen Finanzgerichts Petra Hager hat die Geschäftszahlen für das Kalenderjahr 2024 vorgelegt.

Erstmals seit  mehreren Jahren ist die Anzahl der beim Finanzgericht eingegangenen Verfahren  (Klagen, Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtschutz, Kostensachen) wieder  leicht angestiegen. Gegenüber 3.130 Neueingängen im Jahr 2023 (Klagen,  Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz und sonstige Verfahren)  sind im Jahr 2024 insgesamt 3.186 neue Verfahren eingegangen.

Die Anzahl der  Erledigungen ist gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen, liegt mit 3.230  Verfahren aber wie bereits in den Vorjahren über den Neueingängen, so dass der  Bestand an unerledigten Verfahren zum 31.12. von 2.272 anhängigen Verfahren  Ende 2023 auf 2.142 Verfahren zum 31.12.2024 gesunken ist. „Der Altbestand  konnte damit in den vergangenen fünf Jahren von über 3.000 Verfahren um etwa  ein Drittel abgebaut werden.“, so Präsidentin Hager. Insgesamt waren zum  31.12.2024 noch 209 Verfahren anhängig, die älter als zwei Jahre waren (266 im  Vorjahr).

Die durchschnittliche  Verfahrensdauer ist in 2024 mit 10,9 Monaten nahezu gleichgeblieben (Vorjahr  10,5 Monate), wobei die durchschnittliche Verfahrensdauer der durch  Urteil/Gerichtsbescheid erledigten Verfahren, die nicht zur Abweisung als  unzulässig geführt haben, bei 17,5 Monaten liegt. Im Bereich des vorläufigen  Rechtsschutzes ist die Verfahrensdauer im Vergleich zum Vorjahr auf 3,5 Monate  gesunken. In den durch Beschluss erledigten Fällen, die nicht zu einer  Abweisung als unzulässig geführt haben, liegt die Verfahrensdauer bei  durchschnittlich 5,3 Monaten (Vorjahr 5 Monate).

Niedersächsisches Finanzgericht, 12.02.2025

Cookie Consent mit Real Cookie Banner