Die Europäische Kommission hat in der vergangenen Woche die zehnte Ausgabe des EU-Justizbarometers veröffentlicht. Das Barometer gibt jährlich einen Überblick über die Effizienz, Qualität und Unabhängigkeit der Justizsysteme in allen Mitgliedstaaten der EU. In diesem Jahr wurden erstmalig auch Daten über die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Effizienz der Justizsysteme sowie über den Zugang zur Justiz für Menschen mit Behinderungen berücksichtigt.
Deutschland nimmt in den genannten Aspekten eine führende Rolle ein. So liegt die Bundesrepublik beim in der Pandemie so hilfreichen Einsatz digitaler Technologien durch Gerichte und Staatsanwaltschaften im Ländervergleich auf dem dritten Platz hinter Estland und Österreich. Bei elektronischen Kommunikationsmitteln von Gerichten und Staatsanwaltschaften nimmt Deutschland jeweils den zweiten Platz ein. Ein hoher Digitalisierungsgrad fand die ausdrückliche Anerkennung der Kommission.
Justizministerin Barbara Havliza: „Ich freue mich sehr darüber, dass Niedersachsen an diesem guten Ergebnis seinen Anteil hat. Wir haben in den Monaten der Pandemie dafür gesorgt, dass Videoverhandlungen vor Gericht in Niedersachsen flächendeckend möglich sind. Jedes unserer 128 Gerichte verfügt über mindestens einen Saal, der mit spezieller Technik für Videoverhandlungen ausgestattet ist. Planung, Beschaffung, Rollout und Installation konnten in weniger als einem Jahr durchgeführt werden.“
Weitere Informationen finden Sie hier: Videoverhandlungen flächendeckend möglich | Nds. Justizministerium (niedersachsen.de)
Mit Blick auf einen gleichberechtigen Zugang zur Justiz für Menschen mit Behinderungen stellt die Kommission in ihrem Justizbarometer fest, dass nur die Hälfte der Mitgliedstaaten Gebärden- oder Brailleschrift anbietet. Deutschland liegt hier auf Platz 2, soweit die besonderen Vorkehrungen für einen barrierefreien Zugang zur Justiz insgesamt untersucht wurden.
Havliza: „Auch in dieser Frage hat Niedersachsen seinen Anteil an dem guten Ergebnis. Seit März 2020 leistet die „ZMV-Stelle“ der niedersächsischen Justiz bei dem Oberlandesgericht Celle ihre wichtige Arbeit, um blinden oder sehbehinderten Personen gerichtliche Dokumente in schriftlicher, elektronischer, akustischer, mündlicher, fernmündlicher oder in anderer geeigneter Weise zugänglich zu machen. Der Zugang zu Dokumenten im gerichtlichen Verfahren trägt wesentlich dazu bei, insbesondere blinden, sehbehinderten oder gehörlosen Menschen eine möglichst eigenständige und selbstbestimmte Teilhabe am Rechtsleben zu ermöglichen. So stärken wir auch den im Grundgesetz verankerten Rechtsgewährungsanspruch.“
Weitere Informationen finden Sie hier: Post vom Gericht in Blindenschrift | Nds. Justizministerium (niedersachsen.de)
Quelle: Niedersächsisches Justizministerium, Pressemitteilung vom 25. Mai 2022