Buxtehude: BGH bestätigt lebenslange Haft wegen Mordes aus dem Jahr 2002

Leipzig, 30. Juli 2026 (JPD). Die Verurteilung eines Mannes wegen eines im Jahr 2002 bei Buxtehude begangenen Mordes ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Stade, das ihn wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt hatte.

Nach den Feststellungen des Landgerichts lauerte der Angeklagte dem späteren Opfer am späten Abend des 10. August 2002 in einem Waldstück in der Nähe eines Baggersees auf. Er wollte den Mann mit einer kurz zuvor beschafften abgesägten Schrotflinte töten.

Andere Personen hatten den alkoholisierten Geschädigten in das Waldstück geführt. Dort gab der Angeklagte aus kurzer Entfernung insgesamt drei Schüsse auf den Mann ab. Jeder der Schüsse war für sich genommen tödlich. Das Opfer hatte nicht mit einem Angriff auf sein Leben gerechnet.

Das Landgericht wertete die Tat als Heimtückemord. Von der Täterschaft des Angeklagten überzeugte es sich insbesondere aufgrund eines Geständnisses. Der Angeklagte hatte dieses zunächst widerrufen, im Verlauf der Hauptverhandlung jedoch erneut abgelegt.

Die umfassende Überprüfung des Urteils durch den 6. Strafsenat ergab keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Mit der Verwerfung der Revision ist die lebenslange Freiheitsstrafe rechtskräftig.

Die Pressemitteilung des BGH enthält zum Datum des Urteils des Landgerichts Stade unterschiedliche Angaben. Im einleitenden Text wird der 2. Oktober 2025 genannt, bei den Angaben zur Vorinstanz der 25. Oktober 2025.

Aktenzeichen: 6 StR 150/26

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