BGH bestätigt Urteil gegen Mitarbeiter und Geschäftsführer wegen Millionenbetrugs bei Edelmetall-Rückgewinnung

Karlsruhe, 15. Juni 2026 (JPD) Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilungen eines Mitarbeiters eines Traditionsunternehmens zur Rückgewinnung von Edelmetallen sowie zweier Geschäftsführer von Lieferantenfirmen wegen Betrugs, Bestechung im geschäftlichen Verkehr und Steuerhinterziehung bestätigt. Die vom Landgericht Hamburg verhängten Freiheitsstrafen sind damit rechtskräftig. Der 1. Strafsenat verwarf die Revisionen der Angeklagten und Einziehungsbeteiligten als unbegründet.

Der Angeklagte K. wurde wegen Betrugs in 31 Fällen, versuchten Betrugs in zwei Fällen, Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr in fünf Fällen sowie Steuerhinterziehung in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Gegen den Geschäftsführer H.O. verhängte das Landgericht eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren wegen Betrugs in 28 Fällen und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, gegen dessen Sohn M.O. zwei Jahre und sechs Monate wegen Betrugs in sechs Fällen. Zudem ordnete das Gericht umfangreiche Einziehungen von Taterträgen und Vermögenswerten an, darunter Bargeld, Goldbarren und Vermögenswerte in Millionenhöhe bei beteiligten Unternehmen.

Manipulation von Goldproben und systematischer Betrug

Nach den Feststellungen des Landgerichts war K. als langjähriger Mitarbeiter eines auf Edelmetallrückgewinnung spezialisierten Unternehmens für die Entnahme und Bewertung von Proben aus Elektronikschrott verantwortlich. In mindestens 33 Fällen zwischen August 2012 und April 2016 fügte er den Proben Goldpulver hinzu, um den Goldgehalt künstlich zu erhöhen. Die nachgelagerten Labor- und Abrechnungsstellen erkannten die Manipulation nicht und gingen von überhöhten Werten aus.

Die Mitangeklagten übernahmen diese Werte bei der Rechnungsstellung und täuschten gegenüber der A-AG über den tatsächlichen Goldgehalt der Lieferungen. Dadurch entstand ein Vermögensschaden von fast 3,4 Millionen Euro. Im Gegenzug erhielt K. nach den Feststellungen des Gerichts seit spätestens 2009 Bargeld und Goldbarren von einem der Mitangeklagten, darunter dokumentierte Übergaben im Jahr 2016.

Steuerhinterziehung und Vermögensabschöpfung

Die Zahlungen verschwieg K. in seinen Steuererklärungen für mehrere Jahre und verkürzte dadurch Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von rund 950.000 Euro. Teile der Erlöse leitete er auf Konten seiner Ehefrau im Ausland weiter. Das Landgericht ordnete die Einziehung von Taterträgen in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro sowie weiterer Vermögenswerte an und verhängte zudem Einziehungen gegen die beteiligten Unternehmen.

Der Bundesgerichtshof stellte keine Rechtsfehler fest und bestätigte sowohl die materiell- als auch die verfahrensrechtliche Würdigung des Landgerichts Hamburg. Die Strafsache ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

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